Vorlage - VO/2019/08133  

Betreff: Prüfung der Befangenheit von BM Herrn Detlev Stolzenberg nach § 22 GO
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.300 - Recht Bearbeiter/-in: Voskuhl, Tatjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG)      
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 -Vermerk Prüfung Befangenheit.docx
Anlage 2 -Stellungnahme-Stolzenberg_2019-09-02

Beschlussvorschlag

Prüfauftrag der Bürgerschaft vom 20.06.2019 im Zuge der Beratung des TOP 7.3 Bericht der Verwaltung betreffend den aktuellen Sachstand der Umsetzung des PIH-Konzepts auf der Nördlichen Wallhalbinsel, VO/2019/07488.

 

 


Begründung

 

Der Bereich Recht hat auftragsgemäß die Frage einer möglichen Befangenheit von BM Herrn Stolzenberg in Ausschusssitzungen, in denen das Thema "Umsetzung des PIH Konzepts auf den Nördlichen Wallhalbinsel" beraten wurde, geprüft. Herr Stolzenberg hat seinerseits im Hinblick auf die von der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 20.06.2019  beschlossene Befangenheit um eine Überprüfung des Vorliegens von Befangenheitsgründen gebeten.

Das Ergebnis der Prüfung durch den Bereich Recht ist in dem als Anlage 1 beigefügten Vermerk vom 26.08.2019 zusammengefasst. Danach lagen bei Herrn Stolzenberg bei Behandlung der Thematik "Umsetzung des PIH Konzepts auf den Nördlichen Wallhalbinsel" Befangenheitstatbestände gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 GO vor.

Dieses Ergebnis wurde Herrn Stolzenberg mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übermittelt. Seine Stellungnahme vom 02.09.2019 ist als Anlage 2 beigefügt.

Die von Herrn Stolzenberg in dieser Stellungnahme vorgetragenen Argumente ändern nichts an dem Ergebnis der hiesigen rechtlichen Prüfung.

Die Möglichkeit eines unmittelbaren Vor- oder Nachteils bei der Beratung des Verwaltungsberichts zum Sachstand der Umsetzung des PIH-Konzepts auf der Nördlichen Wallhalbinsel ergibt sich bereits aus der Bitte der Verwaltung an die Bürgerschaft, ihr aufzugeben, wie mit den aufgezeigten Veränderungen und möglichen Kostenrisiken umzugehen sei. Diese Bitte wurde unter aktiver Mitwirkung von Herrn Stolzenberg in den Sitzungen des Kultur- und Denkmalausschusses sowie des Hauptausschusses aufgegriffen, im Ergebnis mit der Beschlussfassung, dass kein Handlungsbedarf gesehen werde. In der Sitzung der Bürgerschaft wurden zwei Anträge mit identischer Zielsetzung beschlossen.

Nicht nur Anträge auf Veränderung des Konzepts können unmittelbare Vor- oder Nachteile bewirken, sondern auch der Antrag auf Beibehaltung des Konzepts. Aufgrund dessen ist von einer unmittelbaren Auswirkung für Herrn Stolzenberg sowohl für die Bearbeitung seines hauptberuflichen Planungsauftrages auszugehen, als auch für die Interessenlage des von ihm als Vorstand vertretenen Vereins BIRL e.V..

 

Entgegen der Einschätzung von Herrn Stolzenberg liegt für den von ihm als Vorstand vertretenen BIRL e.V. ein individuelles Sonderinteresse an Fragen der Umsetzung des PIH Konzepts vor, da der Verein Mitgesellschafter der PIH EuE GmbH ist und diese wiederum Vertragspartnerin des Anhandgabevertrages mit der Hansestadt Lübeck. Eine bloß allgemeine Interessenwahrnehmung, die eine Ausnahme nach § 22 Abs. 3 GO begründen könnte, liegt somit nicht vor.

 

 


Anlagen

Anlage 1- Vermerk Prüfung Befangenheit vom 26.08.2019

Anlage 2 - Stellungnahme Hr. Stolzenberg vom 02.09.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 -Vermerk Prüfung Befangenheit.docx (72 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 -Stellungnahme-Stolzenberg_2019-09-02 (412 KB)