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Vorlage - VO/2019/08103  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des stellv. AM Sascha Wienck ( Bündnis 90 / Die Grünen):Zweckentfremdung des Pausenhofes der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie ( VO/2019/07535)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Brock, Susanne
Beratungsfolge:
Senat
Bauausschuss
21.10.2019 
22. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

Anfrage des stellv. AM Sascha Wienck ( Bündnis 90 / Die Grünen):

Zweckentfremdung des Pausenhofes der Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie

 

 


Begründung

Hat der Bügermeister Kenntnis über regelmäßige Zweckentfremdung des Pausenhofes der -GeNuG- im Pergamentmachergang

 

  • Der Pausenhof der –GeNuG- ist dauerhaft in zwei Bereiche aufgeteilt. Der erste Teil wird als Schul- und Pausenhof genutzt. Der zweite Teil wird als Parkbereich für die Lehrerschaft vorgehalten. Der Bereich für die Schüler ist von seiner Größe her ausreichend.
  • Der Sammelplatz für die Schule im Brand- oder Evakuierungsfall ist gemäß Brandschutzverordnung der Kirchhof von St. Aegidien über die Aegidienstr.

 

Gibt es eine Genehmigung für die Lehrerschaft oder anderes Personal der –GeNuG- den Pausenhof als Parkplatz zu verwenden?

 

  • Grundsätzlich ist es üblich, dass die Lehrerschaft auf dem Schulgelände parkt. Dieses wird geduldet sofern genügend Platz vorhanden ist. Das ist vor allem ausserhalb der Innenstadt der Fall. Hierzu wird auf eine damalige Dezernentenentscheidung von Senator Meyenborg verwiesen, die das Parken auf dem Schulgelände zulässt und bis heute nicht aufgehoben wurde.  Aufgrund der generellen Enge in der Innenstadt ist es hier allerdings in den seltensten Fällen möglich. In der –GeNuG- bietet sich jedoch eine größere Fläche als Parkraum an und wird auch als solcher genutzt.

 

  • Der Bürgermeister nimmt diese Anfrage zum Anlass, die Parkplatzregelung grundlegend neu zu ordnen, um die Unterschiede auszugleichen, die hier zwischen der Belegschaft des Landes und der Hansestadt Lübeck bestehen.“

 

Wird der Pausenhof von der Stadt bzw. durch den Ordnunsgdienst bzgl. Falschparker kontrolliert?

 

  • Der Pausenhof ist Privatgelände und somit wurden und werden dort keine Kontrollen durchgeführt.

 

Wenn ja, sind bei solchen Kontrollen in den vergangenen drei Jahren Falschparker geahndet worden?

 

  • Der Pausenhof ist Privatgelände und somit wurden und werden dort keine Kontrollen durchgeführt und auch keine Falschparker geahndet.

 

 

 


Anlagen