Vorlage - VO/2019/08085
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Beschlussvorschlag
Anfrage des Ausschussmitglieds Treumann (CDU) aus der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 16.05.2019
Begründung
- Welche Maßnahmen sind noch erforderlich, um die digitale Infrastruktur an
den Lübecker Schulen zu vereinheitlichen?
Die geplanten Maßnahmen für die Vereinheitlichung der digitalen Infrastruktur sind abhängig vom jeweiligen Ausbaustand der Schule und gliedern sich in folgende Bereiche und den folgenden Ablauf auf:
- Standardisierte Dokumentation
- Standardisierte Netzwerkinfrastruktur
- Aktive & Passive Komponenten
- WLAN
- Standardisierte Präsentationstechnik
- Zentralisierte Wartung und Support durch externen Dienstleister
- Zentralisiertes Identitätsmanagement (gemäß Konzept der Universität zu Lübeck)
- Standardisiertes Netzwerkkonzept (IP-Adressbereiche)
- Ausrollung zentraler und dezentrale Dienste (E-Mail, Dateiablage etc.)
- Zentralisierte und standardisierte Softwareverteilung (Basis-Installation + Softwarekatalog)
- Zentralisierte und standardisierte Endgerätebeschaffung (einheitlicher Warenkatalog)
- Welche (eigenen) Initiativen neben dem stadtweiten Projekt werden an den
verschieden Schulen umgesetzt bzw. sind geplant?
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es eine Vielzahl an Eigeninitiativen (Internet-ABC, iPad-Klassen etc.) in den Schulen um das jeweilige schuleigene Medienkonzept umzusetzen.
Da die Erfahrung der Schulen aus diesen Eigeninitiativen mit in die Planung der standardisierten und zentralisierten IT Infrastruktur eingeflossen ist, gliedern sich diese in das gesamtstädtische Konzept ein.
- Welchen einheitlichen Standard weisen die allgemeinbildenden Schulen in der
Hansestadt zum heutigen Zeitpunkt auf?
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Netzwerk- und WLAN Infrastruktur weitestgehend gemäß einem einheitlichen Standard aufgebaut. Die vorhandenen Dokumentationen werden in einen einheitlichen Standard überführt. (siehe auch Evaluationsbericht zur Pilotphase VO/2019/07671)
- Welche weiteren Schritte zur Umsetzung der zentralisierten IT-Infrastruktur
sind an Lübecker Schulen noch geplant bzw. wie weit ist der Umsetzungsstand des
Projektes?
Siehe Frage 1, sowie den Evaluationsbericht zur Pilotphase VO/2019/07671.
Der Umsetzungsstand des Projektes ist so weit, dass zum Projektende (30.06.2019) ein Übergang in den Regelbetrieb stattgefunden hat. Die Projektevaluierung (technisch und organisatorisch) erfolgt gemeinsam mit den Pilotschulen. Das zugrunde liegende Konzept der Universität zu Lübeck bildet, zusammen mit den Erkenntnissen der Pilotphase, die Basis für die kommende Zentralisierung und Standardisierung der IT-Infrastruktur.
- Mit welche Fördersumme rechnet die Hansestadt Lübeck (170 Mio. Euro für
fünf Jahre erhält Schleswig-Holstein aus dem Digitalpakt)?
Die maximale Fördersumme für die Hansestadt Lübeck liegt bei 7.406.175,56 Euro über 5 Jahre (für allgemeinbildende Schulen). Berufsbildende Schulen erhalten eine ähnliche För-derung in Höhe von maximal 3.816.597,40 Euro. Bei finanzschwachen Städten, zu denen die Hansestadt Lübeck zählt, entfällt der Eigenanteil von 10% (bzw. 15% in Schleswig-Holstein).
- Welche ergänzenden Landesprogramme plant die Hansestadt in Anspruch zu
nehmen (Das Land stellt rund 35 Mio. Euro bereit um Schulen an Glasfasernetz anzuschließen, da für diese Maßnahmen Gelder aus dem Digitalpakt nicht verwendet
werden dürfen)
Die Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz durch die vom Land beauftragten Dienstleister wird weiterhin vorangetrieben. Weitere Landesprogramme sind nicht bekannt.
- Welcher weiterer Personalbedarf ergibt sich,
a) um das Projekt vollständig umzusetzen?
Das Pilotprojekt endete zum 30.06.2019. Betrieb, Wartung und Support werden ab dem 01.07.2019 durch externe Dienstleister durchgeführt.
b) um das Projekt kontinuierlich zu betreuen?
Betrieb, Wartung und Support werden durch externe Dienstleister durchgeführt.
c) um die Gelder aus dem DigitalPakt zu verausgaben.
Da der verwaltungstechnische Aufwand, der durch die zusätzliche Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen des Digitalpaktes entsteht, aufgrund der vom Land noch nicht definierten Verfahrensabläufe, nicht abschätzbar ist, wird sich der weitere Personalbedarf erst während der Antragsstellung ergeben.
Es ist grundsätzlich geplant, dass sämtliche umsetzenden Tätigkeiten, sowie Betrieb, Wartung und Support durch externe Dienstleister realisiert werden, um den Personalbedarf möglichst gering zu halten und flexibler auf entstehende Aufwände reagieren zu können. Das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Personalsituation und die Verausgabung der Digitalpaktmittel ist in dem Evaluationsbericht zur Pilotphase (VO/2019/07671) näher erläutert.
- Wie viele Klassen in der Hansestadt nutzen bereits IT unterstützte Lehrmittel
oder unterrichten ausschließlich papierlos?
Dem Bereich Schule und Sport liegen nur Informationen über die Art und Anzahl der Endgeräte und IT unterstützten Lehrmittel vor. Ein Verteilungsschlüssel der Geräte und Lehrmittel auf die Klassen, sowie die konkrete unterrichtliche Nutzung ist nicht bekannt.
- Ist die Ausweitung des Projektes auf die Lübecker Berufsschulen geplant bzw.
werden bei der Zentralisierung der IT-Infrastruktur der Lübecker Schulen die Lübecker Berufsschulen mitberücksichtigt. Anschaffungen von bspw. VR-Brillen für die Berufsbildung sind lt. Digitalpakt im Rahmen der 20%-Regel möglich.
Die Anforderungen an die IT-Infrastruktur von Berufsschulen sind weitestgehend mit dem aktuellen IT Konzept vereinbar. Jedoch werden in Absprache besondere Anforderungen zum Haushalt 2021 berücksichtigt. Abweichungen in den Anforderungen, auch im Hinblick auf die Anschaffung von speziellen Endgeräten wie z.B. VR-Brillen, sind nach aktuellem Sachstand grundsätzlich förderfähig und werden im Einzelnen mit den Berufsschulen besprochen. Die 20%-Regel ist in der veröffentlichten Förderrichtlinie nicht mehr existent. Die Reihenfolge der Verteilung der Fördermittel ergibt sich aus der Förderrichtlinie.
- Welche Modelle für IT Lösungen werden an Lübecker Berufsschulen bereits
umgesetzt?
a) Welche Modelle sind das?
b) Gibt es einheitliche Konzepte?
a) und b): Aufgrund der unterschiedlichen Fachanforderungen sind die Berufsschulen selbständig für Ihre IT Lösungen und Konzepte verantwortlich. Künftig sollen hierbei externe Dienstleister unterstützen.
Anlagen