Vorlage - VO/2018/06297-01
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Beschlussvorschlag
Anfrage BM Antje Jansen gem. § 16 GO:
Getrennte Bedarfserfassung von Plätzen in der Betreuten Grundschule und in Horten
Begründung
Ab wann wird die Bedarfsplanung der Schulkindbetreuung unterteilt in Platzbedarfe in a) der Betreuten Grundschule und b) Horte gemäß KiTaG (wieder) aufgenommen?
Anhand welcher Daten/Abfragen wird die in Platzbedarf an Betreuten Grundschulen und Hortplatzbedarf unterteilte Bedarfserfassung erfolgen?
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für die Nachmittagsbetreuung an Schulen wird im Ganztagsbereich der Schulen erfasst. Das Angebot wird am Bedarf orientiert weiter ausgebaut. Aktuell können bei allen Nachfragen Plätze zur Verfügung gestellt werden.
Die Betreuung und Förderung der Kinder im Grundschulalter wird auf der Grundlage der Beschlusslage zur Weiterentwicklung des Konzeptes „Ganztag an Schule“ (VO/2016/03725)
ausgebaut.
Der Bedarf an Hortplätzen in Kindertageseinrichtungen wird in den Einrichtungen direkt und im Kitaportal erfasst. Aktuell sind an vier von sechs Hortstandorten (8 Gruppen) die Plätze nicht mehr ausreichend nachgefragt. Vier Gruppen sind mit einer Auslastung von 60-66% unterbelegt.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung / Kindertagesbetreuung sowie der Berichterstattung zur Entwicklung des Ganztagsbetreuung an Schulen wird regelmäßig über die Bedarfslage und über den Ausbaustand berichtet.
Anlagen
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