Vorlage - VO/2019/07980
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Beschlussvorschlag
1) Handelt es sich beim jüngst vorgestellten neuen Passat-Logo um ein Logo, das von der Stadt künftig für die Passat eingesetzt werden soll? Wenn ja: Auf welchem Beschluss beruht diese Entscheidung (mit der Bitte um genaue Angabe des Gremiums und des Beschlusszeitpunkts)?
2) Wurden die Bürgerschaft oder ihre Ausschüsse zur Frage der Nutzung eines neuen Logos für die Passat beteiligt? Wenn ja: In welcher Weise? Wann nein: Warum nicht? Erfolgte eine Beteiligung der für die Passat zuständigen Kultursenatorin?
3) Ist es zutreffend, dass das Logo von Herrn Hollesen geschenkt wurde und der Passat die Rolle einer sogenannten Sub-Brand von Beach Bay/Waterfront zuweist, mit der Verwendung identischer Visuals, Schrifttypen und -größen und dadurch die Zugehörigkeit der Passat zu Beach Bay/Waterfront suggeriert?
Wenn ja:
- Hat die Stadt das Geschenk angenommen und auf welcher Grundlage basiert diese Entscheidung (beteiligte Gremien)?
- Ist für die Annahme der Schenkung die Zustimmung der Bürgerschaft erforderlich (bitte mit Begründung)?
- Wie hoch wird der Wert der Schenkung eingeschätzt (Material- und Herstellungskosten)?
4) Wie bewertet der Bürgermeister den wirtschaftlichen Vorteil für Herrn Hollesen bzw. Beach Bay/Waterfront durch den durch die Sub-Brand induzierten Eindruck, die eigentlich städtische Passat gehöre zu Beach Bay/Waterfront?
5) Architektur und städtebauliche Auswirkungen der Beach Bay-/Waterfront- Anlage werden von großen Teilen der Lübecker und Travemünder Bürger sowie von vielen der Touristen sehr kritisch gesehen. Welche negativen Auswirkungen befürchtet der Bürgermeister in Form von Abstrahleffekten dieser nicht besonders positiven Imagewerte auf die Passat?
Begründung
Anlagen
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