Vorlage - VO/2019/07948  

Betreff: Neuüberplanung des Altstadthafens
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Schultz, Stefan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
04.11.2019 
23. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
12.11.2019 
23. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Lageplan

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 29. November 2012 zu Punkt 4.10 mit Drs. Nr. 36 den nachstehend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig in geänderter Fassung zu Protokoll angenommen:

 

Neuüberplanung des Altstadthafens

 

Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft in ihrer Januar-Sitzung 2013 über die Möglichkeiten einer Neuüberplanung in dem Bereich des Lübecker Altstadthafens zu berichten. Dabei sind insbesondere

 

  1. Standorte für weitere, zusätzliche Liegeplatzflächen im Bereich des Wall- und Hansahafens detailliert darzustellen,

 

  1. der Bereich des Altstadthafens innerhalb dessen die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel umgesetzt wird, besonders zu berücksichtigen und mögliche Alternativen aufzuzeigen,

 

  1. unterschiedliche Nutzungen sowohl für Langzeit- wie auch Kurzzeitliegeplätze darzustellen, sowie

 

  1. die Erfahrungen mit den bisher gültigen Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke, deren Nutzung durch den Schiffsverkehr, wie auch die sich bis heute hieran geäußerte Kritik zu dokumentieren. Des Weiteren sollten die sich durch eine Erweiterung der Liegeplatzkapazitäten im Altstadthafen möglicherweise neuergebende Nutzungsanforderungen an die Öffnungszeiten der Brücke erläutert werden.“



Begründung

Die Berichterstattung ist, vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Planungen für die Nördliche Wallhalbinsel, mehrfach aufgeschoben worden.

 

Im Lübecker Hafen gab und gibt es keinen Hafenteil mit der Bezeichnung „Altstadthafen“. Aufgrund des Kontextes der Fragestellung wird für die Beantwortung davon ausgegangen, dass der ehemalige „Altstadtyachthafen“ am Schuppen 6, Hansahafen, Gegenstand der Fragen ist.

 

 

Ausgangssituation

 

Zum Zeitpunkt des Berichtsauftrages wurde im Hansahafen vor Schuppen 6 der „Altstadtyachthafen“ als Sportbootanlage für maximal 19 Wasserfahrzeuge betrieben.

 

Im Bebauungsplan 01.75.00 - Nördliche Wallhalbinsel - ist im südöstlichen Abschnitt des Kulenkampkais eine Landfläche als Sondergebiet (SO) Sportboothafen ausgewiesen und für ein zweigeschossiges Mehrzweckgebäude mit den notwendigen landseitigen Anlagen eines Sportboothafenbetriebes, einem Kiosk, Gastronomie und Räumlichkeiten für einen Verein vorgesehen. Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes umfasst jedoch nicht die umliegenden Wasserflächen; somit sind nähere Einzelheiten zu den wasserseitigen Anlagen eines Sportboothafens, einschließlich deren Größe und Zuschnitt, nicht Gegenstand des derzeit rechtwirksamen B-Planes 01.75.00.

 

Im Rahmen des Projektes „KaiLine“ war bei ausreichender Nachfrage an dieser Stelle eine weitere Sportbootanlage vorgesehen.

 

 

Weitere Entwicklung

 

Seit 2013 wurden die Hafenflächen im Bereich des Hansahafens durch die Verwaltung unter folgenden Prämissen entwickelt:

 

  • Die Lübecker Altstadt soll wassertouristisch erreich- und erlebbar sein. Dies erfordert den Aufbau und das Vorhalten der notwendigen Liegeplatz- und Servicekapazitäten.
  • Die Wassersporteinrichtungen sind qualitativ so zu entwickeln, dass sie die Anforderungen hinsichtlich Ver- und Entsorgung erfüllen.
  • Das Projekt KaiLine wird gemäß Beschluss der Bürgerschaft nicht realisiert. Stattdessen soll das PIH-Konzept umgesetzt werden. Der dafür erforderliche Bebauungsplan 01.77.00 befindet sich im Aufstellungsverfahren.
  • Der Bereich Europäisches Hansemuseum, Drehbrückenplatz einschließlich einer Wassertreppe und der Straße „An der Untertrave“ soll städtebaulich aufgewertet und erlebbar sein.
  • Für zusätzliche Passagierverkehre mit der MS Hanse und der MS Hansa zwischen der Innenstadt und Travemünde ist ein geeigneter Anleger erforderlich.

 

Hieraus wurden folgende Maßnahmen für die vom Bereich Lübeck Port Authority verwalteten Hafenflächen des Hansahafens und deren Nutzung abgeleitet und umgesetzt:

 

  • Verlagerung der Liegeplätze der MS Fehmarnbelt und des Museumshafens vom Behnkai an den Hansekai, Beendigung des Betriebes des „Altstadtyachthafens“,
  • ab der Saison 2017 neuer Sportboothafen „The Newport“ am Behnkai für bis zu 50 Boote bis maximal ca. 30 m Länge,
  • Anleger für Fahrgastverkehre nach und von Travemünde am Hansekai,
  • Verlagerung des Eimerkettenbaggers „Wels“ des Museumshafens vom Holstenhafen an den Hansekai.

 

Die aktuellen Nutzungen des Hansahafens werden in der Anlage dargestellt. Der Bereich Lübeck Port Authority geht davon aus, dass mit „The Newport“ die derzeitige Nachfrage nach Sportbootliegeplätzen sowohl für Dauerlieger wie auch für Gastlieger im Bereich des Hansa- und Wallhafens abgedeckt wird.

 

Der Bereich Lübeck Port Authority ist hinsichtlich der Entwicklung und zukünftigen Nutzung der Hafen- und Gewässerflächen in das laufende Bebauungsplanverfahren 01.77.00 einbezogen und steht mit der Lübeck Travemünde Marketing GmbH im Austausch hinsichtlich des touristischen Entwicklungskonzeptes Lübeck.Travemünde 2030. Aussagen aus diesen und weiteren Verfahren zur zukünftigen Entwicklung und Nutzung des Hansa- und Wallhafens soll mit diesem Bericht nicht vorgegriffen werden.

 

In Bezug auf die Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke wird auf die Vorlage 2017/04713 vom 02.03.2017 „Änderung der Öffnungszeiten und der Bedingungen zur Öffnung der Eric-Warburg-Brücke“ und den getroffenen Beschluss verwiesen:

 

Die Bedingungen für die Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke werden wie folgt festgelegt:

 

  • Die Berufsschifffahrt mit Ausnahme der Fahrgastschiffe im Liniendienst hat Vorrang vor dem Straßenverkehr. Sie erhält jederzeit eine Öffnung, wenn sie sich mit einem Vorlauf von zwei Stunden anmeldet.
  • Fahrgastschiffe im Liniendienst, die aufgrund ihrer Bauhöhe eine Öffnung der Eric-Warburg-Brücke erfordern, haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten. Fahrgastschiffe, die bereits einen Liniendienst anbieten, haben Bestandsschutz.
  • Schiffe, die nicht gewerblich betrieben werden, wie z.B. die Traditionssegler des Museumshafens zu Lübeck e.V., das Feuerschiff oder Lisa von Lübeck haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten.
  • Für die Freizeitschifffahrt werden Optionen für folgende Öffnungen angeboten.

-  In den Sommermonaten (vom 01.04. – 31.10.) bestehen vier Optionen je Tag:
morgens, mittags, nachmittags und abends,

- In den Wintermonaten (vom 01.11. – 31.03.) bestehen zwei Optionen je Tag:
morgens und nachmittags nach telefonischer Anmeldung zwei Stunden vor der gewünschten Öffnung beim Brückenwärter.

- Die genauen Zeiten werden vom Baulastträger in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Hafenamt festgelegt und über das Wasser- und Schifffahrtsamt der Schifffahrt mitgeteilt.

  • Besondere maritime Veranstaltungen, wie z.B. ein Koggentreffen, können einen Sonderstatus erlangen. Hierfür sind gesonderte Öffnungen bei dem Baulastträger zu beantragen und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde genehmigen zu lassen.

 

 

Änderungsbedarf sieht die Lübeck Port Authority nicht.

 


Anlagen

Anlage 1 – Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Lageplan (4761 KB)