Vorlage - VO/2019/07942
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 80.000,00 EUR für die Durchführung des Weihnachtswunderlandes im Jahr 2019 wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja |
Begründung
Auch in diesem Jahr soll die weihnachtliche Aktivlandschaft am Europäischen Hansemuseum vom 25. November 2019 bis 01. Januar 2020 wieder zum beliebten Treffpunkt für alle kleinen Weihnachtsengel und diejenigen werden, die sich ihr inneres Kind bewahren konnten.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 80.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 369.371,00 Euro.
Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 80.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
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