Vorlage - VO/2019/07941  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 20.000,00 EUR für das Weihnachtswunderland (Kindereisbahn) im Jahr 2019
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Pohlmann, Britta
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.09.2019 
10. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck für die Kindereisbahn des Weihnachtswunderlandes im Jahr 2019 in Höhe von 20.000,00 EUR wird angenommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um eine

Spendenannahme.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

 

Auch in diesem Jahr soll die weihnachtliche Aktivlandschaft am Europäischen Hansemuseum vom 25. November 2019 bis 01. Januar 2020 wieder zum beliebten Treffpunkt für alle kleinen Weihnachtsengel und diejenigen werden, die sich ihr inneres Kind bewahren konnten.


 

 

Die 200 m² große Kindereisbahn am Europäischen Hansemuseum ist eines der stärksten Zugpferde des „Weihnachtswunderlandes“.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 20.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 336.875,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 20.000,00 Euro zuständig.

 

 


Anlagen

./.