Vorlage - VO/2019/07941
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck für die Kindereisbahn des Weihnachtswunderlandes im Jahr 2019 in Höhe von 20.000,00 EUR wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja |
Begründung
Auch in diesem Jahr soll die weihnachtliche Aktivlandschaft am Europäischen Hansemuseum vom 25. November 2019 bis 01. Januar 2020 wieder zum beliebten Treffpunkt für alle kleinen Weihnachtsengel und diejenigen werden, die sich ihr inneres Kind bewahren konnten.
Die 200 m² große Kindereisbahn am Europäischen Hansemuseum ist eines der stärksten Zugpferde des „Weihnachtswunderlandes“.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 20.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 336.875,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 20.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
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