Vorlage - VO/2019/07940  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 für das Projekt Albert-Schweitzer-Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Babendererde, Arnd
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
19.08.2019 
19. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.08.2019 
20. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Im Haushaltsjahr 2019 wird für das Projekt „Albert-Schweitzer-Schule/Umbau/Erweiterung“ – Produktsachkonto 111029.269.7851 Gebäudemanagement – eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.350.000,- EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 gem. § 95 f Abs. 1 GO SH außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 111029.353.7851 Gebäudemanagement - „Trave GGS Kirchplatz 7 - Grundinstandsetzung“ in Höhe von 1.200.000,- EUR und aus dem Produktsachkonto 552001.554.7851 Lübeck Port Authority - „Skandikai, Bau von 2 Papierhallen“ in Höhe von 1.150.000,- EUR.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

Am 21.02.2017 erfolgte der Beschluss des Hauptausschusses für die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Albert-Schweitzer-Schule, Erweiterung, Umbau und Modernisierung in Lübeck (VO/2017/04533). Entsprechend der Vorlage belaufen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 12.900.000,- EUR.

 

Im Sommer 2018 kam die Umsetzung des Projektes Albert-Schweitzer-Schule zum Stillstand. Erhebliche Kostenüberschreitungen im Ausschreibungsverfahren ließen die Beauftragung einer Rohbaufirma nicht zu. Als Ergebnis wurde die gesamte Kostenberechnung u. a. auf Übereinstimmung mit aktuellen Marktsituationen überprüft und angepasst. Als Folge der Anpassung musste das Gesamtbudget um 3.050.000,- EUR erhöht werden. Am 13.11.2018 erfolgte der Beschluss des Hauptausschusses (VO/2018/06607) zur Fortsetzung des Bauvorhabens aufgrund einer Überschreitung der Projektkosten von >20 % des veranschlagten Gesamtbudgets. Die Projektgesamtkosten wurden um weitere 3.050.000,- EUR aufgestockt, so dass der Gesamtkostenansatz nunmehr 15.950.000,- EUR beträgt. Erst nach erfolgter Freigabe konnte die zur Kosteneinsparung erforderliche Überarbeitung des Entwurfes erfolgen, so dass die Baumaßnahme erst zum 01. Juli 2019 fortgesetzt werden konnte. Aufgrund der Budgeterweiterung und der Bauunterbrechung von 10 Monaten mussten die Haushaltsmittel des Gesamtprojektes im Finanzplan neu geordnet werden.

 

Parallel mussten im Sommer 2018 im Zuge der Freigabe des gesamtstädtischen Haushalts Einsparungen bei den investiven Mitteln im Gesamthaushalt der Hansestadt Lübeck gesucht werden. Aufgrund der Bauunterbrechung bot es sich an, Haushaltsmittel in Höhe von 3.953.200,- EUR aus dem PSK 111029.269.7851 (Urbudget 2018: 4.800.000,- EUR) abzuziehen, da diese im Haushaltsjahr 2018 nicht mehr benötigt wurden. Die abschließende, zeitliche Projekt-Neuausrichtung der Albert-Schweitzer-Schule erfolgte erst nach den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2019, so dass nicht alle Zwangspunkte des Bauablaufes zum Zeitpunkt der Anmeldungen berücksichtigt werden konnten.

 

Mittlerweile ist die Fortsetzung der Baumaßnahme erfolgt. Um einen reibungslosen Baustellenablauf zu gewährleisten, müssen im September 2019 zwingend die Leistungen der Haustechnikgewerke ausgeschrieben werden, für die es derzeit aufgrund der Mittelabgabe an andere Projekte keine finanzielle Deckung gibt. Hierfür wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.350.000,- EUR benötigt, die zum einen über eine überplanmäßige Bewilligung aus dem PSK 111029.353.7851 Gebäudemanagement aus dem Projekt „Trave GGS Kirchplatz 7 - Grundinstandsetzung“ mit einer Höhe von 1.200.000,- EUR und zum anderen aus dem PSK 552001.554.7851 Lübeck Port Authority - „Skandikai, Bau von 2 Papierhallen“ in Höhe von 1.150.000,- EUR stammt.

 

Kostendeckung:

Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.350.000,- EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 gem. § 95 f Abs. 1 GO SH erfolgt aus den Produktsachkonten:

 

PSK 111029.353.7851 Gebäudemanagement - „Trave GGS Kirchplatz 7 - Grundinstandsetzung“ in Höhe von 1.200.000,- EUR.

Für die Trave Grund- und Gemeinschaftsschule wird derzeit eine Machbarkeitsstudie aus konsumtiven Haushaltsmitteln erstellt. Auf Grundlage dieser Studie wird dann entschieden, wie mit der Schule verfahren werden soll. Für das anstehende VgV-Verfahren sowie die Beauftragung der Fachplaner für die Erstellung einer EW-Bau (LPH 1-3) stehen ausreichend Planungsmittel zur Verfügung. Die Mittel für die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Fachingenieure wurden bei der Haushaltsanmeldung 2020 berücksichtigt.

 

PSK 552001.554.7851 Lübeck Port Authority - „Skandikai, Bau von 2 Papierhallen“ in Höhe von 1.150.000,- EUR.

Die Verlagerung der VE von der Maßnahme ist möglich, da der Bau der zweiten Logistikhalle durch die LHG erfolgt. Näheres kann der Vorlage VO/2019/07881 entnommen werden.


Begründung der Dringlichkeit:

Um die Fortsetzung des eu-weiten Ausschreibungsverfahrens für die Haustechnikgewerke des in der Vorlage benannten Bauvorhabens gewährleisten zu können, ist es dringend erforderlich, die Mittelverschiebung im September 2019 vornehmen zu können.

 


Anlagen