Vorlage - VO/2019/07929  

Betreff: Annahme einer Zuwendung der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck zugunsten der 61. Nordischen Filmtage Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Zapf, Eileen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
19.08.2019 
9. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
27.08.2019 
20. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Spendenzusage Gemeinnützige Sparkassenstiftung NFL 2019_06

Beschlussvorschlag

Die von der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 50.000,00 € werden angenommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung
Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

Die Nordischen Filmtage Lübeck werben regelmäßig Deckungsmittel für ihre Aufwendungen zu einem Anteil von 27 % aktiv durch Spenden und dergleichen selbst ein, um die jährliche Finanzierung zu sichern – dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundene Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzierung. Die Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck dient der Sicherung dieser Basis.

Für die Durchführung der 61. Nordischen Filmtage ist von Seiten der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck ein Betrag in Höhe von 50.000,00 € bewilligt worden. Dieser Betrag ist eine signifikante Größe im Haushalt des Festivals und ist existentiell für das gewohnt hochwertige Angebot des Festivals an die Lübecker Bürger.

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 50.000,00 erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 313.875,00 . Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 50.000,00 zuständig.

 

 


Anlagen

Spendenzusage der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Spendenzusage Gemeinnützige Sparkassenstiftung NFL 2019_06 (58 KB)