Vorlage - VO/2019/07881  

Betreff: Antwort auf die Anfragen von Herrn AM Dr. Flasbarth betr. Logistikhallen am Skandinavienkai
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Schultz, Stefan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
13.08.2019 
19. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Mündliche Anfrage des Herrn AM Dr. Flasbarth in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.05.2019 – TOP 3.8

 

Mündliche Anfrage des Herrn AM Dr. Flasbarth in der Sitzung des Hauptausschusses am 18.06.2019 – TOP 5.13 (überplanmäßige Bewilligung für Fortführung der Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt, Deckung bei Maßnahme Skandinavienkai/Papierhallen)

 


Begründung

 

Frage 1: Ist es richtig, dass die Planungsarbeiten für die 2. geplante Halle gestoppt wurden?

 

Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf die weitere Halle, die Logistikhalle 2, auch Nordfinnlandhalle genannt, bezieht.

 

Die sog. Fährhalle und die Logistikhalle 1 hatte die Hansestadt Lübeck geplant und diese werden derzeit von der Hansestadt Lübeck gebaut.

 

Die Hansestadt Lübeck, LPA, hat keine Planung für die Logistikhalle 2 vorgenommen.

 

Da 2017 zwischen der LHG und der Hansestadt Lübeck noch nicht geklärt war, ob und wie eine weitere Logistikhalle errichtet werden sollte, wurden lediglich Haushaltsmittel für die Planung und den Bau der Halle auf Basis einer Kostenschätzung angemeldet, um im Bedarfsfall seitens der städtischen Bereiche eine Projektrealisierung zeitnah sicherstellen zu können.

 

Die noch anstehende Planung und den Bau der Nordfinnlandhalle wird die LHG vornehmen, die hierzu Folgendes anmerkt:

 

„… Das Bauprojekt Forstproduktenlogistikterminal Skandinavienkai ist von Anfang an in zwei Bauabschnitte aufgeteilt worden. Diese liegen zeitlich um etwa ein Jahr versetzt. Dies ist auch in allen Abstimmungen zwischen HL und LHG von Anfang an transparent und spiegelt sich in den Haushaltsplanungen HL genauso wider wie in den internen Planungen LHG.

Ursache für diese Zweistufigkeit lag und liegt weiterhin in der Möglichkeit für die Vertragsparteien LHG/Kunde im Jahr 2019 eine endgültige Abstimmung über erforderliche Kapazität, Größe, technische Ausstattung etc. treffen zu können. Aus diesem Grund ist der 2. Abschnitt im bilateralen Kundenverhältnis LHG/Kunde auch als Option vereinbart. Hierbei geht es um Details in der Feinplanung der 2. Logistikhalle in Bezug auf Größe, technische Ausstattung etc.

Aufgrund der Zeitschiene wurden bis Ostern 2019 LHG-seits die Planungen für die 2. Lagerhalle sowie LPA-seits die Planung für die Flächenausbaumaßnahmen des 2. Bauabschnitts vorangetrieben und durchgeführt. Diese Planungen sind nunmehr ausschreibungsfähig fertiggestellt. Vor Freigabe und Ausschreibung/Vergabe sind diese nochmals mit dem Kunden abzustimmen und vor Freigabe der Realisierungsplanung und Realisierung in den LHG-Gremien freizugeben.

Dieser Prozess ist aufgrund zwischenzeitlich erfolgter wesentlicher Anforderungsänderungen auf Kundenseite noch nicht zu Ende. Dies führt zu einer Verzögerung im Bauantrags- und Vergabeverfahren. Die Logistikhalle 2 wird in Verantwortung der LHG direkt durch LHG geplant und realisiert. …“

 

Frage 2: Wenn ja, hat der Bürgermeister selbst die Planungen gestoppt?

 

Nein, siehe Antwort zu Frage 1

 

Frage 3: Wenn ja, was sind die Gründe für den Stopp der Planungen?

 

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1

 


Frage 4:  Warum gelten diese Gründe für die eine Logistikhalle und nicht für die andere?

 

Für die Fähr- und Logistikhalle 1 wurden zwischen der LHG und der Hansestadt Lübeck, vertreten durch die LPA, eine Investitionsvereinbarung im Dezember 2017 geschlossen, die u. a. eine Fertigstellung zum 30.09.2019 vorsieht. Diese Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Logistikhalle 2.

 

Die Entscheidung, ob die LHG die Logistikhalle 2 eigenständig errichtet, sollte zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

 

Frage 5:  Welche Mitwirkungs- und Informationspflichten hat der Bürgermeister gegenüber den Gremien diesbezüglich?

 

Die Investitionsvereinbarungen zwischen der LHG und der Hansestadt Lübeck für den Flächenausbau und für den Bau der Fährhalle sowie der Logistikhalle 1 wurden entsprechend den Regelungen des Nutzungsvertrages geschlossen und dienen der Klarstellung der Rahmenbedingungen für die Realisierung und Refinanzierung des anstehenden Projektes. Die Vereinbarungen wurden vom Bürgermeister am 14.12.2017 unterzeichnet und enthielten verschiedene Vorbehalte (z. B. Freigabe Haushaltsmittel, Hauptausschuss). Zur Realisierung des Projektes mit der Fähr- und Logistikhalle 1 erfolgten die Haushaltsanmeldung und die Projektfreigabe durch den Hauptausschuss am 23.01.2018.

 

Seitens der Verwaltung der Hansestadt Lübeck wurden vorbereitend die Voraussetzungen für die Realisierung der zweiten Logistikhalle geschaffen; diese umfassen die Haushaltsanmeldungen und die Projektfreigabe durch den Hauptausschuss.

 

Frage 6:  Welche Perspektive hat der Bürgermeister auf die beihilferechtliche Konformität des Baus der beiden Logistikhallen?

 

Der Bau der Fährhalle und der Logistikhalle 1 erfolgen auf Grundlage des 2008 zwischen der Hansestadt Lübeck und der LHG auf der Grundlage eines im Jahr 2007 durchgeführten offenen, EU-weiten Bieterverfahrens geschlossenen Nutzungsvertrages und der dazu geschlossenen Investitionsvereinbarung. Diese Vereinbarung regelt auch die vollständige Refinanzierung durch die LHG, so dass die Investition für die Hansestadt Lübeck rentierlich ist. Entsprechend den vorgeschalteten - auch externen - rechtlichen Prüfungen bestehen aus Sicht der Hansestadt Lübeck insofern keine beihilferechtlichen Bedenken.

Es lagen bekanntlich beihilfenrechtliche Beschwerden gegen die Hansestadt Lübeck vor, die von der EU-Kommission bearbeitet wurden. Gegenstand der Beschwerden waren neben dem Teilverzicht auf Pacht die avisierten Baumaßnahmen am Skandinavienkai. Die Hansestadt Lübeck hat ausgeführt, dass sie sich beihilfenrechtskonform verhält. Da beide Beschwerdeführer ihre Beschwerden zurückgezogen haben, hat die EU-Kommission das Verfahren am 05.04.2019 eingestellt.

 

Frage 7:  In der Vorlage der Verwaltung hieß es, dass es bereits Verträge mit Kunden gebe. Welche Auswirkungen hat der Verzicht des Baus der 2. Logistikhalle auf die Geschäfte der LHG?

 

Die Hansestadt Lübeck kann hierzu keine Aussage treffen und verweist auf die Anmerkungen der LHG:

„… Dieser Prozess ist aufgrund zwischenzeitlich erfolgter wesentlicher Anforderungsänderungen auf Kundenseite noch nicht zu Ende. Dies führt zu einer Verzögerung im Bauantrags- und Vergabeverfahren. Die Logistikhalle 2 wird in Verantwortung der LHG direkt durch LHG geplant und realisiert. …“

 

 

Frage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 18.06.2019 zu TOP 5.13:

 

Während der Sitzung des Hauptausschusses am 18.06.2019 wurde unter TOP 5.13 (Fortführung der Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt, überplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung) von Herrn AM Dr. Flasbarth die mündliche Frage gestellt, weshalb die Mittel für die Verpflichtungsermächtigung nicht mehr bei der Maßnahme Skandinavienkai/Papierhallen benötigt werden?

 

Mit der vorstehenden Beantwortung der Fragen vom 07.05.2019 wird auch die Frage vom 18.06.2019 als erledigt angesehen.

 


Anlagen