Vorlage - VO/2019/07864
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten,
sicherzustellen, dass bei Neubauten und bei grundhaften Dachsanierungen städtischer Gebäude grundsätzlich die Möglichkeit der Anbringung einer Photovoltaikanlage und / oder einer Solarthermieanlage u.a. unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzung und des Denkmalschutzes geprüft wird.
Sollte die Anbringung einer Photovoltaikanlage und / oder einer Solarthermieanlage nicht möglich sein, so ist dies zu begründen und dem Bauausschuss vorzulegen.
Die entsprechende Nutzung derartiger Flächen soll vorzugsweise durch die Hansestadt Lübeck und städtische Gesellschaften (z. B. Trave oder Stadtwerke Lübeck) erfolgen; die Flächen können aber auch nichtstädtischen Betreibern zum Betrieb obiger Anlagen zur Verfügung gestellt werden.
Die Netz Lübeck GmbH wird aufgefordert, die entsprechenden Anschlussmöglichkeiten herzustellen.
Begründung
Anlagen