Vorlage - VO/2019/07858
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Beschlussvorschlag
- Der Jahresabschluss 2012 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 3.928,50 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
- Dieser Jahresüberschuss wird in 2013 der Ergebnisrücklage zugeführt.
- Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-fungsaausschuss am 06.06.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/07646) wird zur Kenntnis genommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein da nicht relevant. |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: GO S-H |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Ergebnis-Rücklage beträgt im Jahr 2012: 1.924,38 € und erhöht sich durch die o.a. zu beschließende Zuführung dann in 2013 auf einen Wert von 5.852,88 €.
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Stiftung HdJ JA 2012 mit Prüfbericht u Stlgn (5651 KB) |