Vorlage - VO/2019/07757  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Thorsten Fürter (VO/2019/07549) betr. Technische Ausstattung der Verwaltung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.105 - Informationstechnik Bearbeiter/-in: Soike, Lothar
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
13.08.2019 
19. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM T. Fürter (Bündnis 90 / Die Grünen): technische Ausstattung der Verwaltung

 

 


Begründung

Frage: Wieviele APC sind mit Windows 10 ausgestattet ?

Antwort: zur Zeit keine

Frage: Wieviele laufen unter dem Betriebssystem XP ?

Antwort: keine

Frage: Wieviele laufen unter dem Betriebssystem Windows 7 ?

Antwort: zur Zeit alle, das sind insgesamt ca. 2500 Geräte

Frage: Wieviele laufen unter einem anderen Betriebssystem ?

Antwort: keine

Frage: Zu wann plant der Bürgermeister die Umstellung der noch nicht mit Windows 10 ausgestatteten Arbeitsplätze ?

Antwort: mit Beginn des Jahres 2020 wird die Umstellung sukzessive erfolgen

Frage: Wieviele der APC verfügen über einen Breitbandzugang zum Internet mit mehr als 6kBit/s ?

Antwort: Es sind 2460 APC mit einer Verbindung von mind. 6 Mbit/s und ca. 40 Geräte mit einer Verbindungsrate von weniger als 6 Mbit aber mehr als 6Kbit angeschlossen.

Frage: Stehen den Beschäftigten die Breitbandzugänge auch zu Zwecken der allg. Recherche zur Verfügung ? Welche Beschränkungen werden ggf. auferlegt ?

Antwort: Den Beschäftigten steht ein Internetzugang zu allgemeiner Recherche zur Verfügung. Beschränkungen auf die Nutzung sind durch die Vorschriften der GA-IT vorgesehen. (4)              Unzulässig ist jede Nutzung des Internetzugangs, die gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt oder geeignet ist, den Interessen der Hansestadt Lübeck oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden oder die Sicherheit der IT-Infrastruktur der Hansestadt Lübeck zu beeinträchtigen. Das gilt vor allem bei Abrufen oder Verbreiten von Inhalten, die gegen persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, Abrufen oder Verbreiten von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen.

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Anlagen