Vorlage - VO/2019/07747  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Travemünder Landstraße und Auf dem Baggersand
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.06.2019 
18. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

Beschlussvorschlag

Die Widmung folgender Verkehrsflächen wird gemäß Anlage 1 beschlossen:

  • neue Anbindung der Straße Auf dem Baggersand (K3) an die Travemünder Landstraße – betreffend in der Gemarkung Travemünde, Flur 1, das Flurstück 83/103 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 StrWG als Kreisstraße  K 3.

  • Ersatzparkplätze Baggersand, gelegen an der Travemünder Landstraße - betreffend in der Gemarkung Travemünde, Flur 1, die Flurstücke 78/9 tlw. und 91/26 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 c StrWG als sonstige öffentliche Straße – hier als Parkplatz.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

Die Beteiligten im Rahmen des B-Planverfahrens

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 GO-SHemeindeordnung (GO) ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch das StrWG für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans B-Plan 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier – wurde die planungsrechtliche Voraussetzung für die Verlagerung des Parkplatzes Baggersand geschaffen.

Für die Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes wurde eine Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes Auf dem Baggersand mit dem östlich anschließenden öffentlichen Weg in Anspruch genommen und überbaut. Auf Grundlage des Einziehungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wurden beide Flächen gemäß Verfügung des Bürgermeisters vom 25.07.2017 dem Gemeingebrauch entzogen.

Die im Zuge dieser Neubebauung entfallenden Parkplätze des Parkplatzes Baggersand wurden nordwestlich der Travemünder Landstraße auf eine Gehölz- und Waldfläche entlang der Bahntrasse verlagert. Für diese Fläche setzt der Bebauungsplan öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Parkplatz fest.

Zudem wurde die bestehende Fahrverbindung über den Parkplatz Baggersand aufgehoben und stattdessen eine neue Anbindung als Verkehrsspange mittig durch die westlich angrenzende Waldfläche geführt. Für die bisherige, ca. 111 m lange Anbindung der K3 hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr mit Schreiben vom 02.04.2019 die Abstufung zur Gemeindestraße beantragt.

Die Verkehrsfreigabe der zu widmenden Verkehrsflächen erfolgte bereits zum 18.06.2018.

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1.

Gemarkung: Travemünde

Flur:

Flurstücke:

Verkehrsspange zwischen Travemünder Landstraße und der Straße Auf dem Baggersand

Ersatzparkplatz Baggersand

 

1

 

1

1

83/103 tlw.

 

78/9    tlw.

91/26  tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem StrWG

* für die Verkehrsspange zwischen Travemünder Landstraße und der Straße Auf dem Baggersand gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 als Kreisstraße - K3.

* für den Ersatzparkplatz gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 c als Sonstige öffentliche Straßebeschränkt öffentliche Straßen: Parkplatz.

 


Anlagen

Anlage 1 – Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK) (589 KB)