Vorlage - VO/2019/07746  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Heidenkoppel
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.06.2019 
18. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

Beschlussvorschlag

Die Widmung der Verkehrsfläche Heidenkoppel – betreffend in der Gemarkung Schlutup, Flur 12, die Flurstücke 204 und 216 gemäß Anlage 1 – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße wird beschlossen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 Gemeindeordnung (GO) ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans B-Plan 07.43.00 – Heiweg – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 26.06.2014 zwischen der Hansestadt Lübeck und der BC Management GmbH handelnd als Komplementärin der bc-haus Baugesellschaft GmbH & Co. KG wurde die Verkehrsfläche Heidenkoppel ausgebaut.

Gemäß Übernahmevereinbarung vom 07./25.04.2017 hat der Erschließungsträger die Erschließungsanlage Heidenkoppel mit Ablauf des 03.04.2017 an die Hansestadt Lübeck übergeben.

Mit der Übergabe liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor, das Eigentum an den Flurstücken 204 und 216 wird vom Erschließungsträger noch auf die Hansestadt Lübeck übergehen.

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1.

Gemarkung: Schlutup

Flur:

Flurstücke:

Heidenkoppel inkl. Wendeanlage

12

204

216

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 


Anlagen

Anlage 1 – Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK) (1430 KB)