Vorlage - VO/2019/07473-01  

Betreff: Antwort zur Anfrage gem. § 16 GO des BM Thomas Rathcke (FDP) zur Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2019/07473
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage gem. § 16 GO des BM Thomas Rathcke (FDP) zur Kindertagespflege

 

 


Begründung

Zu 1. Wie viele Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen gibt es aktuell in Lübeck (Stichtag 1.4.2019)?

Es gibt 66 Zusammenschlüsse von Kintertagespflegepersonen.

 

Zu 2. Wie viele Kinder wurden in den unter Punkt 1) genannten Zusammenschlüssen betreut (Stichtag 1.4.2019)?

In den 66 Zusammenschlüssen werden 650 Kinder betreut.

 

Zu 3. Nach welchen Kriterien werden die in Abschnitt 3 der "Richtlinie über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck" genannten Punkte bewertet, damit eine verlässliche Anbindung des Kindes an eine Kindertagespflegeperson gewährleistet ist, um einen Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen zu genehmigen?

Neben der Grundvoraussetzung, dass die Tagespflegepersonen über die persönliche Eignung im Sinne des § 43 SGB VIII und damit einer Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege keine persönlichen Gründe entgegenstehen, ist die Eignung der Räumlichkeiten entscheidendes Kriterium. Diese müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, also insbesondere ein häusliches Umfeld bieten und Räume in Größe und Anzahl vorweisen, sodass jede Tagespflegeperson über ihr fest zugewiesene Räume verfügt.

 

Zu 4. Welche geeigneten organisatorischen Vorkehrungen müssen bei einem Zusammenschluss gewährleistet sein (KitaVO §12 (1)), damit für das Kind stets erkennbar immer die gleiche Kindertagespflegeperson für seine Betreuung, Bildung, Erziehung sorgt?

Neben den fest zugewiesenen Räumen ist organisatorisch insbesondere sicherzustellen, dass die Kinder weder gemeinsam noch wechselweise von den Tagespflegepersonen betreut werden, die das jeweilige Kind betreuende Tagespflegeperson muss in der gesamten Anwesenheitszeit für das Kind da sein.

 

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07473   Anfrage gem. § 16 GO des BM Thomas Rathcke (FDP) zur Kindertagespflege   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2019/07473-01   Antwort zur Anfrage gem. § 16 GO des BM Thomas Rathcke (FDP) zur Kindertagespflege   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich