Vorlage - VO/2019/07697  

Betreff: AM Rüdiger Hinrichs (Freie Wähler) zu VO/2019/07548 Klimanotstand in Lübeck ausrufen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
18.06.2019 
7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Lübecker Runde Tisch Klimanotstand hat am 8. Mai 2019 als Kompromissvorschlag aller dort beteiligten Vertreter*innen der Fraktionen und Umweltverbände folgenden Antrag formuliert, der hiermit zu Beschluss gestellt wird:


Der Lübecker Umweltausschuss

a) erklärt den Umwelt- und Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise, des Biodiversitätsverlustes und deren existenzbedrohenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

b) erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

c) berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.

Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab Juni 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.

d) stellt fest, dass Klimaschutz sich nicht in rein territorialen Grenzen betrachten lässt und ein großer Teil der durch Lübeckerinnen und Lübecker verursachten Emissionen außerhalb des Stadtgebiets anfällt.

e) fordert den Bürgermeister auf, die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit umfassend über die Klimakrise, ihre Ursachen und Auswirkungen zu informieren sowie jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen zu berichten.

f) fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Lübecker Vorbild zu folgen und den Umwelt- und Klimanotstand auszurufen.

Insbesondere macht sie Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.

g) fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und der Bürgerschaft dazu jährlich vor Verabschiedung des Haushalts Bericht zu erstatten.

h) fordert den Bürgermeister auf, bis zur Haushaltssitzung 2019 wirksame Maßnahmen zu

erarbeiten und der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.

 


Begründung

 

 


Anlagen