Vorlage - VO/2019/07678
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Beschlussvorschlag
Die Stelle des Stadtbildpflegers der Hansestadt Lübeck ist seit 2014 unbesetzt.
In diesem Zusammenhang wir um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche stadtbildpflegerischen Aufgaben werden seitdem von wem wahrgenommen?
- Warum wurde die Gestaltungssatzung für die Innenstadt von 1982(!) bisher nicht fortgeschrieben?
- Ist die personelle Ausdünnung in diesem Fachbereich der Grund für die bisher nicht erfolgte Fortschreibung der Gestaltungssatzung?
Begründung
Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.
Anlagen