Vorlage - VO/2019/07607
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Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates der SWLH für das Geschäftsjahr 2018 entschieden wird, als Aufsichtsratsmitglied abzuberufen:
1. Herrn Ulrich Pluschkell
2. Frau Michelle Akyurt
3. Herrn Klaus Puschaddel
4. Herrn Felix Untermann
und
1. Frau Ursula Wind-Olßen
2. Frau Michelle Akyurt
3. Frau Tanja Gutzmann
4. Herr Dr. Hermann Junghans
5. Herr Thomas Rathcke
6. Herr Ulrich Pluschkell
jeweils ab dem Folgetag für eine neue volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH zu wählen.
Begründung
Aufsichtsratsmitglieder, die von der Gesellschafterversammlung gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden.
Die Amtszeit folgender Mitglieder im Aufsichtsrat der SWLH endet aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag mit der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
1. Herrn Harald Quirder
2. Herrn Thomas Rathcke
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist nach dem Gesellschaftsvertrag anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu entsenden.
Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit gewählt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.
§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet
Anlagen