Vorlage - VO/2019/07575
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Beschlussvorschlag
Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder werden in den Hauptausschuss als stellvertretende Mitglieder gewählt.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft Die Vorschläge sind eingearbeitet |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: gem. § 45 a GO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28.03.2019 mit der VO2019/07452 die Änderung des § 6 der Hauptsatzung einstimmig beschlossen.
Danach wird die Zahl der stellv. stimmberechtigten Mitglieder im Hauptausschuss von 12 auf 15 Bürgerschaftsmitglieder erhöht.
Nach der Hauptsatzung kann jede Fraktion bis zur Anzahl ihrer Hauptausschussmitglieder stellvertretende Mitglieder vorschlagen
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Vorlage 7575 HA Neuwahl der stellv- Mitgl (41 KB) |