Vorlage - VO/2019/07568
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Beschlussvorschlag
Es wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wird der Erhalt des Kulturdenkmals Ölmühle bei den Hafenentwicklungsplanungen zum Ausbau des Seelandkais berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?
- Hat die Denkmalschutzbehörde den Denkmaleigentümer aufgefordert, Maßnahmen durchzuführen, um das Denkmal vor Gefährdung zu schützen?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls ja, warum wurden diese Maßnahmen nicht durchgeführt?
- Warum sind keine Ersatzmaßnahmen zu Lasten des Eigentümers von der Denkmalschutzbehörde veranlasst worden?
- Wie ist der Stand zum laufenden Abrissantragsverfahren?
- Wird von der Denkmalschutzbehörde eine Inbesitznahme / Enteignung des Kulturdenkmals angestrebt, um den Schutz und die Erhaltung des Kulturdenkmals sicherzustellen?
a) Wann würde diese Fragestellung an die Kommunalpolitik heran getragen werden?
b) Zu welchen Konditionen könnte die Stadt das Gebäude übernehmen?
Begründung
Die Ölmühle steht seit 1994 unter Denkmalschutz. Damit ist der Erhalt des Gebäudes im öffentlichen Interesse und bei städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen. 2010 hat der jetzige Eigentümer das Gebäude gekauft. Seitdem ist ein fortschreitender Verfall festzustellen. Es sind dringend Sicherungsmaßnahmen am Dach durchzuführen, um die fortschreitende Gefährdung des Gebäudes zu vermeiden. Durch die Übernahme des Kulturdenkmals durch die Stadt könnte der Erhalt des Gebäudes auf Dauer gesichert werden, sofern ein Investor für die Sanierung des Gebäudes gefunden werden könnte.
Anlagen