Vorlage - VO/2019/07562  

Betreff: Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur Nutzung der in Bundesverwaltung stehenden Leinpfade beidseits der Kanaltrave als Radwege (östliche Altstadtumfahrung)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
06.05.2019 
15. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Auch abseits eines angedachten Radschnellweges von Bad Schwartau nach Groß Grönau sind schnelle Radwegeverbindungen denkbar. Die beiden in Bundesverwaltung stehenden Lein-pfade im Osten der Altstadtinsel werden seit vielen Jahren als Rad- und Fußwege genutzt.

 

 

Folgende Fragen ergeben sich in diesem Zusammenhang:

 

- Wie bewertet die Verwaltung den Wert und die Bedeutung der beiden Leinpfade im Osten der Altstadtinsel als schnelle Verbindung im Radwegesystem der Stadt sowie im Hinblick auf die Naherholungsmöglichkeit für Nichtradfahrer?

 

- Welchen Wert und welche Bedeutung könnten diese Verbindungen zukünftig als Erschließungsverbindungen im Osten der Altstadt haben?

 

- Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Ausbaustand der beiden Leinpfade?

 

- Welche bauliche Maßnahmen wären erforderlich um die Verbindung als vollwertigen Rad- bzw. als kombinierten Rad- und Fußweg klassifizieren zu können?

 

- Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, würde man diese Maßnahmen einseitig bzw. auch beidseitig umsetzen wollen? (Eine erste grobe Schätzung reicht)

 

- Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Umstand, dass die Leinpfade an der Kanal-trave nicht als öffentliche Wege, sondern als Betriebswege zur Unterhaltung einer Bundeswasserstraße gewidmet sind?

 

- Wie schätzt die Verwaltung die Chancen einer Umwidmung ein? 

 

- Gab es in der Vergangenheit bereits entsprechende Gespräche mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck (WSA Lübeck) im Dienstbereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, vormals Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord?

 

- Mit welchem Ergebnis konnten die Gespräche ggf. abgeschlossen werden?

 

- Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar zumindest einen der beiden Leinpfade mit einem entsprechenden witterungsunabhängigen Oberflächenbelag zu versehen um einen hohen Fahrkomfort bei allen Wetterlagen zu sichern?

 

- Sieht das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Handlungsbedarf?

 

- Könnten sich Fördermöglichkeiten eines denkbaren Ausbaus aus der Klimaschutzrichtlinie ergeben?

 

Um eine schriftliche Beantwortung der Fragen wird gebeten!

 

 

 


Begründung

Lübecks Radverkehr soll sicherer, attraktiver und auch schneller gemacht werden. Große Erwartungen werden in diesem Zusammenhang an einen Radschnellweg geknüpft, der von Bad Schwartau über die Innenstadt nach Groß Grönau bzw. in den Hochschulstadtteil führen soll. Der Radweg könnte Teil eines Radschnellwegesystems in der Metropolregion werden. Zurzeit wird eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die wichtige planerische Grundlagen für die spätere Realisierung liefern soll.  

 

Nicht nur dort, sondern auch abseits dieser möglichen Schnelltrasse sind schnelle Rad-wegeverbindungen denkbar, die ohne Aufwand erschlossen bzw. ertüchtigt werden könnten. Zum Teil sind diese bereits vorhanden und werden entsprechend genutzt.

 

Zwei dieser Wege befinden sich im Osten der Altstadt und werden beidseitig der Kanaltrave geführt. Es handelt sich um befestigte Leinpfade, die entlang des Elbe-Lübeck-Kanals, einer Bundeswasserstraße geführt werden. Beide Wege beginnen unmittelbar an der Mündung des Elbe-Lübeck-Kanals an der Hubbrücke, führen am Klughafen entlang in Richtung Süden und umschließen dabei den östlichen Teil der Altstadtinsel.

 

Die Wege sind ausgebaut und könnten in das vorhandene Radwegenetz eingebunden werden. Dass dies bislang nicht geschehen ist, könnte daran liegen, dass die Leinpfade nicht als öffentlicher Weg gewidmet sind, sondern als Betriebswege zur Unterhaltung des Elbe-Lübeck-Kanals (Bundeswasserstraße!) dienen. Eigentümer ist der Bund, der die Nutzung zu touristischen Zwecken möglicherweise nur gestattet. Zuständig ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck (WSA Lübeck). Es gehört zum Dienstbereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, vormals Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord.

 

Radschnellverbindungen werden direkt geführt und verknüpfen qualitativ hochwertig Wohn- und Gewerbegebiete bzw. Stadtzentren miteinander. Wichtige Kriterien sind die Kreuzungs-freiheit, eine entsprechend gute Oberflächenbeschaffenheit sowie eine ausreichende Breite. Diese Kriterien würden die Leinpfade durchaus erfüllen können.

 

Die Leinpfade haben sicherlich nicht die Qualität eines vollwertigen Radschnellweges. Sie könnten jedoch mit geringfügig angepassten Ausbaustandards zumindest zu einer Rad-Premiumroute mit hohem Erholungswert ausgebaut werden. Das innenstadtnahe Radwegenetzt würde trotzdem von den Leinpfaden profitieren, weil es entlastet würde. So wäre auch an anderer Stelle ein zügigeres Vorankommen möglich.

 

 

 


Anlagen