Vorlage - VO/2019/07514
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Beschlussvorschlag
Zum Ausgleich der Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren der Entsorgungsbetriebe Lübeck(EBL) für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für die Jahre 2015-2017 werden im Haushaltsjahr 2019 auf dem Produktsachkonto 545001000 5315000 Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke verbundener Unternehmen 1.487.889,46 EUR überplanmäßig bewilligt.
Die Deckung der überplanmäßig bewilligten Haushaltmittel erfolgt aus dem Produktsachkonto 611001000 4013000 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer – höhere Erträge bei der Gewerbesteuer.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 8, Abs. 6 EigVO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (siehe Begründung) |
Begründung
Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts(OVG) vom 15.05.2017 war eine Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren erforderlich geworden. Unter Beachtung der durch das OVG aufgestellten Grundsätze wurden die Gebührensätze neu berechnet. Die Umsetzung für die Jahre 2015-2017 erfolgte durch entsprechende zum 01.01.2015 rückwirkende Beschlüsse der Bürgerschaft(VO/2017//05600, VO/2018/06642, 06644, 06735).
Nach Vorliegen der Betriebsergebnisse/Nachkalkulationen der EBL weisen die Berechnungen noch auszugleichende Beträge für 2015-2016 in Höhe von 960.633,14 EUR und für 2017 527.256,32 EUR aus.
Die in den Jahren 2015-2017 veranschlagten Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die Nachforderungen der EBL in Höhe von insgesamt 1.487.889,46 EUR auszugleichen. Diese Summe ist überplanmäßig bereitzustellen.
Anlagen
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