Vorlage - VO/2019/07512  

Betreff: Austauschvorlage zur VO/2018/06948 - Änderung der Friedhofssatzung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.05.2019 
16. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
21.05.2019 
16. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Änderung der Friedhofssatzung

Beschlussvorschlag

Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2015 in der Fassung der Anlage 1 wird beschlossen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

1.300 Recht

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

zustimmend bzw. keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder sind aufgrund ihres Alters keine Auftraggeber für Bestattungen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Bestattungsgesetz

 

 

Schleswig-Holstein

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

Unmittelbar:

Es entstehen der Hansestadt Lübeck keine Kosten durch die Maßnahme.

Mittelbar:

Die zu erwartenden finanziellen Verbesserungen durch den Bestattungsgarten werden voraussichtlich durch die seit Jahren anhaltenden Rückgänge an Bestattungen aufgezehrt, sodass die finanziellen Auswirkungen sehr schwierig abzuschätzen, vermutlich aber gering sind und sich insofern eine eigene Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ erübrigt.

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Bisher gibt es lediglich auf dem Vorwerker Friedhof ein Gemeinschaftsgrabfeld mit dauergrabgepflegten Grabstätten, das unter dem Namen „Bestattungsgarten“ bekannt ist. Die Ersteller dieses Grabfeldes haben der Friedhofsverwaltung ihr Interesse signalisiert, auch auf dem Burgtorfriedhof ein derartiges Grabfeld anzulegen. Aus rechtlichen Gründen ist hierfür eine Erweiterung des § 29 Abs. 1 Satz 1 Friedhofssatzung um den Burgtorfriedhof erforderlich.

 

Die Ersteller würden das Grabfeld auf eigene Kosten errichten. Der Hansestadt Lübeck würden keine Kosten entstehen. Da es sich hierbei um eine monopolartige Vergabe handelt, wäre nach der entsprechenden Satzungsänderung ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um auch anderen potentiellen Interessenten die Chance für den Zuschlag zu geben.

 

Der Burgtorfriedhof ist vom Bereich Archäologie und Denkmalpflege als Denkmal erkannt worden und wird auf die Art und den Umfang des Denkmalwertes geprüft. Mit der Möglichkeit der Errichtung eines Bestattungsgartens auf dem Burgtorfriedhof wird strukturell in die bestehende historische Struktur der Grabfelder eingegriffen.

 

Eine Zustimmung des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege zu dieser Satzungsänderung kann nur mit der Auflage erfolgen, dass die Genehmigung von solchen Vorhaben nur anhand einer Einzelfallabwägung für konkrete Standorte stattfinden kann. Die entsprechenden Standorte sowie die Art und der Umfang der neu zu schaffenden Anlagen sind vorab zeichnerisch darzustellen, damit eine Bewertung und Abwägung durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege stattfinden kann.

 

Mit dieser Satzungsänderung soll zunächst nur grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit eröffnet werden, auch auf dem Burgtorfriedhof einen Bestattungsgarten einzurichten. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr wird selbstverständlich vor jeder geplanten Maßnahme diese mit dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege abstimmen und sich eine entsprechende Genehmigung einholen.

 


Anlagen

Anlage 1 – 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Änderung der Friedhofssatzung (5 KB)