Vorlage - VO/2019/07491  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von Herrn AM Thorsten Fürter betr. eines Fahrradverleihsystems 2019
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Werner, Benjamin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
07.05.2019 
15. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Sitzung des Hauptausschusses am 26.03.2019 (VO/2019/07398)

 


Begründung

 

 

Auf Antrag von Grünen, CDU, BfL und Freie Wähler + Die Linke hat die Bürgerschaft am 29. Juni 2017 beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im November 2017 einen Bericht zur Realisierung eines Fahrradverleihsystems vorzulegen. Als Start des Regelbetriebs war gemäß Beschluss der Bürgerschaft das Jahr 2019 anzupeilen.

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

1) Welchen Umsetzungsstand hat der Vorgang?

 

Antwort:

Die Verkehrsplanung der Hansestadt Lübeck verfolgt schon seit vielen Jahren die Etablierung eines Fahrradverleihsystems. Erste konzeptuelle Ideen wurden dabei erstellt. Hierzu gehört eine Analyse bestehender Fahrradverleihsysteme und Anbieter, die Definition planerischer Rahmenbedingungen („Erfolgsvoraussetzungen“), die Ermittlung möglicher Standorte im Stadtgebiet sowie eines Korridors für ein Grundnetz, eine grobe Kostenermittlung und eine grobe vertragliche Konstellation. Angestrebt ist demnach ein System, welches sich auf einen externen Betreiber stützt und zusätzlich über sog. Partner aus der Stadt katalysiert und ggf. kofinanziert wird.

Diese Ideen wurden auch bereits dem Runden Tisch Radverkehr im Jahr 2015 präsentiert.

Erste Gespräche mit Anbietern solcher Systeme als auch potentiellen Partnern (u. a. für Sponsoring) wurden geführt.

 

2) Wann kann die Bürgerschaft mit dem beauftragten Bericht rechnen?

 

Antwort:

Es ist vorgesehen, die Aufgabe durch einen neuen Mitarbeiter bearbeiten zu lassen. Nach einem längeren Wiederbesetzungsverfahren und mehrfachen Ausschreibungen konnte nun ein geeigneter Kandidat für die Besetzung der Stelle gefunden werden. Der Dienstantritt ist im Juli 2019. Die Vorlage eines Berichtes für die Bürgerschaft kann frühestens im November 2019 erfolgen.

 

3) Was muss die Bürgerschaft ggf. veranlassen, um den Beginn des Regelbetriebs

noch 2019 sicherzustellen?

 

Antwort:

Ein Regelbetrieb kann 2019 aus den oben genannten Gründen nicht beginnen.

 


Anlagen