Vorlage - VO/2019/07387
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Beschlussvorschlag
1.) Für welche Maßnahmen in Lübeck wurde eine Förderung beantragt?
2.) Werden die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft?
3.) Für welche städt. Kitas wurde eine Förderung beantragt und welche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der räumlichen Ausstattung werden dort umgesetzt?
Begründung
Es wurde berichtet, dass die Förderrichtlinie erst zwei Tage vor der letzten Jugendhilfeausschusssitzung in Kraft getreten sei, so dass noch keine Anträge bearbeitet werden konnten. Gleichwohl hätten die Träger eine Reihe von Maßnahmen benannt, so dass die Fördermittel in Höhe von 1,1 Mio. € komplett ausgeschöpft werden sollten.
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
Anlagen