Vorlage - VO/2019/07330  

Betreff: AM Pluschkell (SPD): Bericht Landschaftsrahmenplan
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
01.04.2019 
14. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
06.05.2019 
15. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion beantragt einen Bericht im Bauausschuss über die neu in Aufstellung befindlichen Landesrahmenpläne. Was ist der konkrete Inhalt der in Aufstellung befindlichen Landesrahmenpläne (LRP)? Welche Aussagen enthalten die Entwürfe zu den verschiedenen Schutzkategorien (Natura 2000, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete), zum Biotopverbundsystem, zu den Themen Energiewende, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Meeresschutz sowie Landschaftswandel und Landschaftszerschneidung? Was beinhaltet die im LRP vorgesehene Strategische Umweltprüfung (SUP)?

Welche Haltung hat die Hansestadt Lübeck bezüglich des zurzeit auf der Ebene der Regionalpläne in der Aufstellung befindlichen Landschaftsrahmenplans (LPR) für das südliche Schleswig-Holstein (Regionalplan III)? Inwieweit ist die Hansestadt Lübeck durch diese Planung betroffen? Welche Anregungen, Empfehlungen und Einsprüche hat es seitens der Hansestadt Lübeck hierzu gegeben? In welcher Form wurden die Lübecker Bürger*innen, die örtlichen Verbände sowie die Lübecker Bürgerschaft und ihre Ausschüsse beteiligt?

 


Begründung

Landschaftsrahmenpläne (LRP) sind die fachliche Grundlage für Planungen und Entscheidungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können. Dabei geht es u.a. um die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Sie sind als Naturschutz-Fachplanung die Grundlage für den Landesentwicklungsplan. Landschaftsrahmenpläne enthalten Hinweise und Empfehlungen, die von Behörden und andere Stellen, deren Planungen und Vorhaben sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen sind.

§ 10 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz sieht eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Neuaufstellung bzw. Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne vor. Darüber hinaus gibt es die verpflichtende Beteiligung derÖffentlichkeit aus dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 42 UVPG). Das Beteiligungsverfahren für die vorliegenden LRP-Entwürfe ist am 28. Februar 2019 ausgelaufen.

 


Anlagen