Vorlage - VO/2019/07141  

Betreff: Austauschantrag zu VO/2019/07134: Antrag des AM Daniel Kerlin (FDP) und des AM Kristina Aberle (FW/GAL): Raumbedarf "Ganztag an Schule" neu definieren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Bearbeiter/-in: Völker, Astrid   
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung
21.02.2019 
5. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Raumbedarf von "Ganztag an Schule" ist aus pädagogischen Gründen neu zu definieren.

Diese Festlegung soll bis zur Verabschiedung des nächsten Haushaltes erarbeitet und vom Jugendhilfe- sowie Schul- und Sportausschuss beraten werden.

 


Begründung

Aktuell wird der Raumbedarf lediglich durch die Zügigkeit einer Grundschule definiert. Hierbei wird jedoch nicht berücksichtigt, wie groß der Anteil der Schüler ist, welche am Nachmittag betreut werden.

Der Anteil der Grundschüler insgesamt wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Zudem nehmen immer mehr Kinder am "Ganztag an Schule" teil, so dass auch der prozentuale Anteil der Schülerschaft am Nachmittag deutlich ansteigen wird. Auch der besondere Bedarf der Inklusion und der „GanztagsPlus Gruppen“ werden dabei aktuell nicht berücksichtigt. Dadurch wird deutlich, dass der bisher verwendete Standard nicht mehr zeitgemäß ist.

Der Raum ist als weiterer Pädagoge als Lebens- und Lernort anzusehen und daher nicht zu vernachlässigen. Zudem spielen nach bildungswissenschaftlichen Erkenntnissen alters- und lerngerechte Räumlichkeiten eine wichtige Rolle für die Förderung des Lernens und der sozial-emotionalen Entwicklung im Ganztag. Als weitere Anforderung ist zurzeit weder (s.o.) der besondere Bedarf für Ganztagsplusgruppen, noch die Inklusion auch am Nachmittag im Raumbedarf berücksichtigt.

Insgesamt gilt bei der Ganztagsbetreuung, aber besonders für die beiden letztgenannten Bereiche, dass mangelnde räumliche Ressourcen dazu führen, dass die pädagogische Qualität nur eingeschränkt umgesetzt werden kann. Entwicklungspsychologisch bedingt benötigen Kinder kindgerechte Räume, die neben Rückzugsorten auch das informelle und non-formale Lernen in Form von freien Spielmöglichkeiten ohne festes Schulmobiliar ermöglichen. Gerade bei einer ganztägigen Aufenthaltsdauer von zum Teil 8 Stunden oder mehr ist es wichtig, dass die Räume sich noch stärker an den Bedürfnissen der Kinder orientieren. Eine reine Doppelnutzung von Klassenräumen ist hier nicht zielführend.

Diese Punkte wurden auch schon in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung angesprochen (VO/2017/05225), ohne dass diese angemessen im Bildungsbericht berücksichtigt werden (Schulstatistik 2018/19 – VO/2018/06811).

Daher ist das Modell der Definition des Raumbedarfs durch die Zügigkeit der Schule durch ein Modell, dass den realen Schülerzahlen sowie den pädagogischen Zielen besser gerecht wird, zu ersetzten.

 

 

 

 


Anlagen