Vorlage - VO/2019/07036  

Betreff: Überweisungsanträge aus der Bürgerschaft vom 29.11.2018 an den Hauptausschuss betr. Sexistische Werbung verbieten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Wittig, Kristina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.02.2019 
10. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.9.1 mit VO Nr. 6775 den nachstehend  aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE mit Mehrheit an den Hauptausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft:

 

(Sexistische Werbung in Lübeck verbieten)

 

     Der Bürgermeister wird beauftragt,

  1. mit den Vertragspartner*innen zur Nutzung städtischer Werbeanlagen, Werbeanlagen im Eigentum von Unternehmen mit Beteiligung der Hansestadt Lübeck und/oder bei der Vergabe von Werbeanlagen an kommerzielle Anbieter*innen unverzüglich Verhandlungen über eine Ergänzung der Verträge aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen soll die Aufnahme folgender Formulierung in alle Verträge sein: "Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, Werbeaufträge zurückzuweisen, deren Inhalte gegen eine behördliche Anordnung, gegen allgemeine Gesetze, gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen. Dies gilt auch für sexistische Werbung. Im Einzelfall entscheidet der Bürgermeister einvernehmlich mit dem Frauenbüro.
  1. Bei erneuter Vergabe von Konzessionen bzw. sind entsprechende Klauseln grundsätzlich zu vereinbaren. Verträge ohne diese Klausel dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.
  1.      Der Hauptausschuss wird über den Verlauf der Gespräche ständig informiert.

 

  1. Zur Bürgerschaftssitzung im Mai 2019 wird ein umfassender Bericht zu diesem Thema erstellt.

 

 

 

 

 

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.9.1 mit VO Nr. 6862 den nachstehend  aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD und Die Unabhängigen mit Mehrheit an den Hauptausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft:

 

 

Die Lübecker Bürgerschaft spricht sich gegen diskriminierende und sexistische Werbung aus. In der Werbung abgebildete Menschen dürfen nicht auf ihre Sexualität reduziert und zu einem Objekt sexueller Begierde degradiert werden. Derartige Werbung darf keinen Platz haben auf städtischen Werbeanlagen. Die diesbezüglichen Empfehlungen und Richtlinien des Deutschen Werberats sind bei der Nutzung städtischer Werbeanlagen zu beachten.

Der Bürgermeister wird gebeten, der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, welche Regelungen zur Verhinderung diskriminierender und sexistischer Werbung mit der Firma Wall und anderen Firmen, die die Werbeflächen der Hansestadt Lübeck und der städtischen Gesellschaften vermarkten, getroffen wurden.