Vorlage - VO/2019/06979  

Betreff: Fortführung der Maßnahme Skandinavienkai - Umbau Anleger 8
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Reuter, Dirk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.02.2019 
10. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
12.02.2019 
10. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

Mit der Maßnahme Umbau Anleger 8, Skandinavienkai wird fortgefahren.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Allgemeines

Der Anleger 8 am Skandinavienkai wurde als Trajektanleger konstruiert und gebaut, um dort Eisenbahnwaggons von/auf Eisenbahnfähren zu verladen. Neue logistische Konzepte im Ostseeraum fordern diese Form der Waggonverladung am Skandinavienkai zukünftig nicht mehr. Deshalb ist vorgesehen den Anleger für den RO-RO-Betrieb zu verbessern und dabei verschiedene Fähren mit Schiffsbreiten bis zu 26,5 m zu berücksichtigen.

 

Am 26.09.2017 erfolgte der Beschluss des Hauptausschusses für die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme „Umbau des Anlegers 8 am Skandinavienkai“ (Vorlage Nr. VO/2017/05190). Diese Vorlage basiert auf den Ergebnissen einer Vorplanung und daraus resultierenden Gesamtkosten für die Maßnahme von 910.000 EUR.

 

 

Anlass für diese Vorlage

Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20% oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten um voraussichtlich 500.000 EUR steigen werden. Diese Kostensteigerung ergibt sich aus einer überarbeiteten Kostenberechnung vom November 2018, welche auf der weiter konkretisierten Planung und auf dem Ausschreibungsergebnis basiert.

 

Die Kostenberechnung im Zuge der Ausführungsplanung vor der Ausschreibung vom August 2018 wies 820.000 EUR Baukosten aus. Zusammen mit den Planungskosten ergab sich die Gesamtsumme von 1,0 Mio. EUR.

 

 

Begründungen zur Höhe der Kostensteigerung

Nach finaler Abstimmung der Ausführungsplanung mit der LHG am 08.08.2018 wurden die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Vorbereitung der Ausschreibung veranlasst. Die Ausschreibungsunterlagen wurden am 04.09.2018 veröffentlicht.

 

Am 26.09.2018 erfolgte die Submission für die Baudurchführung. 18 Firmen hatten die Angebotsunterlagen bis zum 20.09.2018 abgefordert. Ein Bieter hat ein Angebot abgegeben. Der Angebotspreis liegt ca. 49% über der Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros vom August 2018. Da somit kein wirtschaftliches Angebot vorlag, wurde die Ausschreibung aufgehoben.

 

Nach der daraufhin überarbeiteten Kostenberechnung vom November 2018 ergibt sich eine Kostensteigerung von 500.000 EUR.

 

 

Deckung der Preissteigerung

Aktuell wird von voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.500.000 EUR ausgegangen. Daraus ergibt sich eine Finanzierungslücke von:

1.500.000 EUR 1.000.000 EUR = 500.000 EUR

 

Eine Deckung der Preissteigerung erfolgt aus den Maßnahmen 552001 607.7852000 - Seelandkai, Flächenausbau 5. BA mit 250.000 EUR und aus der Maßnahme 552001 144.7852000 – Vorwerker Hafen, Erneuerung Spundwand Anleger 4 mit ebenfalls in Höhe von 250.000 EUR. Bei der Maßnahme 607 hat das Submissionsergebnis deutlich günstigere Angebote ergeben, als in der Kostenberechnung vorgesehen war. Grund hierfür ist wahrscheinlich, in einer Flexibilisierung des Ausführungszeitraum sowie der längeren Ausführungsdauer gegenüber den übrigen Maßnahmen zu sehen. Damit konnten die anbietenden Firmen offensichtlich günstiger kalkulieren.

 

Die Maßnahme 144 ist nach Aufhebung aufgrund von unwirtschaftlichen Angeboten im Haushalt 2019 und 2020 neu geordnet worden. Damit kann aus dem Ansatz 2018 eine Deckung in der dargestellten Höhe erfolgen.

 

 

Begründungen zur Fortführung der Maßnahme

Um die Reparaturarbeiten des Havarieschadens am Anleger 6 aus 2016 umsetzen zu können, ist ein Ersatzliegeplatz erforderlich. Aus diesem Grund soll der Anleger 8 spätestens in 2019 umgebaut werden.

 

 

Vorschlag

Mit der Baumaßnahme Umbau des Anlegers 8 des Skandinavienkais wird fortgefahren.

 

Es ist vorgesehen, nach Beschluss des Hauptausschusses die Maßnahme neu auszuschreiben. Um wirtschaftliche Angebote zu erzielen, soll den Baufirmen eine lange Kalkulationsfrist gewährt werden. Zudem können die Arbeiten entsprechend der Auslastung der Baufirmen bis Ende September 2019, Beginn der Hochwassersaison, ausgeführt werden. Ziel dieses Vorgehens ist es, eine möglichst hohe Zahl an Angeboten zu erhalten, welche deutlich im Bereich der Kostenberechnung bzw. möglichst darunter liegen.

 

 


Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (19 KB)