Vorlage - VO/2019/06957
|
Beschlussvorschlag
Begründung
1. Wie hoch ist der Anteil, den die Hansestadt Lübeck aus dem Verfügungsrahmen des »Gute-Kita-Gesetzes« (KiQuTG) in Höhe von 37,37 Mio Euro für das Land Schleswig-Holstein erhalten kann?
Nach gegenwärtigem Informationsstand wird das Land Schleswig-Holstein die Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ zur teilweisen Finanzierung der angestrebten Kita-Reformen verwenden. Eine Weiterleitung der Bundesmittel an die kommunale Ebene ist nicht geplant.
Anlagen
|