Vorlage - VO/2019/06954  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (Bündnis 90 / Die Grünen): Ferienwohnungen in Altstadtgängen und -höfen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
29.01.2019 
9. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beim Empfang des Lübecker Verkehrsvereins am 2. Januar 2019 wurde von dessen Vorsitzenden an Bürgermeister und Bürgerschaft appelliert, den am 30. August 2018 von der Bürgerschaft getroffenen Beschluss zur Begrenzung von Ferienwohnungen zu ändern.

 

Die Antwort des Bürgermeisters veranlasst mich zu folgenden Fragen an ihn:

 

1) Wird die Nutzung von Ferienwohnungen in Gängen und Höfen für die Zeit ab dem 1. Februar 2019 untersagt?

 

2) Wenn die Untersagung nicht zum 1. Februar 2019 realisiert werden kann, auf welches Datum können sich Eigner von Ferienwohnungen in Gängen und Höfen der Innenstadt einstellen?

 

3) Besteht eine Illegalität der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung ohne Genehmigung, die eine Untersagung rechtfertigt?

 

4) Besteht ein Risiko, dass illegale aber geduldete Ferienwohnungen durch Fortdauer der Duldung über den 1. Februar 2019 hinaus in einen Bestandsschutz erwachsen können?

 

5) Wie viele Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb einer Ferienwohnung auf der Altstadtinsel sind in den Jahren

- 2016

- 2017

- 2018

eingegangen? In welchem Umfang kam es zur Erteilung von positiven Bewilligungsbescheiden?

 

Ich bitte - soweit möglich - die Antwort mündlich in der Sitzung des Hauptausschusses am 29. Januar 2019 zu erteilen und schriftlich vollständig nachzureichen.

 


Begründung

 

 

 


Anlagen