Vorlage - VO/2018/06933
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Beschlussvorschlag
Für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom
04. bis 06. Juni 2019 in Dortmund wird für die Hansestadt Lübeck
als Abgeordnete /r N.N.
und als stellvertretende / r Abgeordnete /r N.N.
benannt.
Als nicht stimmberechtigte Gäste werden entsandt: N.N.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fraktionen der Hansestadt Lübeck Ergebnis wird nachgereicht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: Satzung des Deutschen Städtetags |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Reisekosten |
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Begründung
Die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags findet vom 04. bis 06. Mai 2019 in Dortmund statt.
Gemäß § 6 Abs. 2a der Satzung kann die Hansestadt Lübeck unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl zwei Abgeordnete entsenden. Des Weiteren können weitere Teilnehmer/innen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsendet werden.
Es kommen dafür vor Allem an den Themen der Hauptversammlung besonders interessierte Persönlichkeiten aus den Vertretungskörperschaften in Betracht.
Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetags bittet die Mitgliedstädte, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.
Neben den zu benennenden Abgeordneten sind die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetags kraft Satzung stimmberechtigt; für die Hansestadt Lübeck handelt es sich um Herrn Bürgermeister Lindenau.
Die Benennungen erfolgen auf Vorschlag der Fraktionen.
Anlagen