Vorlage - VO/2018/06925
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Begründung
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.24 mit VO/2018/06347 den nachstehend interfraktionellen Antrag der Fraktionen der SPD und Bü90/Die Grünen an den Bauausschuss (federführend) und den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege überwiesen:
Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!
Kunst am Bau
Der Bürgermeister wird gebeten, der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, wie der gemeinsame Erlass der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport, des Ministers für Finanzen und Energie sowie des Innenministers vom 15. Juni 1994 - X 403 a - 3506.11 -, geändert durch Bekanntmachung vom 10. Januar 2012 (Amtsbl. Schl.-H. S. 49), zur Förderung von Kunst im öffentlichen Raum im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck und ihrer Eigenbetriebe und Gesellschaften sowie bei größeren Bauprojekten, die durch die Hansestadt Lübeck wirtschaftlich gefördert werden, umgesetzt wird.
Des Weiteren wird der Bürgermeister gebeten darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, Kunst am Bau auch an nicht-öffentlichen Gebäuden (insbesondere an „prominenten“ Orten) verbindlich herstellen zu lassen, und welche Einflussmöglichkeiten die Hansestadt Lübeck hierbei hat bzw. haben könnte.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat sich sin seiner Sitzung am 12.11.2018 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
TOP 6.6 VO/2018/06552 SPD + Die Grünen: AT zu VO/2018/06302 Kunst am Bau
Keine Wortmeldungen
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß des Beschlussvorschlags zu entscheiden.
Der Bauausschuss hat sich sin seiner Sitzung am 03.12.2018 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
TOP 5.3.1 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30. August 2018 – Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD & BÜ90 / Die Grünen – VO/2018/06572 - Kunst am Bau
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des Antrages zu beschließen.