Vorlage - VO/2018/06875  

Betreff: FREIE WÄHLER & GAL und Die Unabhängigen: Austauschantrag zu VO/2018/06748 [FREIE WÄHLER & GAL: Schaffung von Spiel- und Bewegungsräumen auf öffentlichen Flächen]
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Schulz, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Auf den öffentlichen Flächen in der Breiten Straße, auf dem Schrangen, in der Beckergrube, der Fischergrube, der Hüxstraße sowie dem Brolingplatz werden bis zum 31.12.2019 Spiel- und Bewegungsräume für Kinder geschaffen: Aufbau von »Wipp-/Federtieren«, Balanciereinheiten, kleine im Boden eingelassene Trampoline, fest auf Bürgersteigen, Flaniermeilen, Geh- und Verweilflächen aufgemalte bunte Kreise, Hüpfspiele wie »Himmel- und Hölle«.

Für die Anschaffungs- und Montagekosten für ca. sechs bis sieben unterschiedliche Spiel- und Bewegungseinheiten für die o.g. öffentlichen Flächen wird ein Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro im Haushalt 2019 der Hansestadt eingestellt.

Die Verwaltung berichtet der Bürgerschaft bis zum 31.01.2019, wie viele Spiel- und Bewegungseinheiten von der o.g. Summe finanziert werden können und macht einen Vorschlag, welche Spiel- und Bewegungseinheiten sie an den o.g. Standorten empfiehlt.

  1. Auf der Wallhalbinsel werden Spiel- und Bewegungsräume im Zuge der baulichen Umgestaltung von Beginn an eingeplant und gebaut. Nötigenfalls werden die erforderlichen Planungen unverzüglich und noch vor Baubeginn nachznachgeholt.
  2. Die Verwaltuing prüft bis zum 30.08.2019, auf welchen weiteren öffentlichen Flächen Lübeck Spiel- und Bewegungseinheiten für Kinder möglich sind und welche Kosten hierfür in den Haushalt 2020 eingestellt werden müssten.
  3. Die Verwaltung prüft bis zum 30.08.2019, auf welcher öffentlicher Flächen eine weitere Halfpipe für Jugendliche zum Skaten, BMX- und Scooter-Fahren möglich und sinnvoll ist, und welche Kosten hierfür in den Haushalt 2020 eingestellt werden müssten.

 


Begründung

Lübeck und insbesondere die Altstadt verfügt über viele »Flanierflächen« und zahlreiche Stellen mit Außengastronomie. Die Gestaltung dieser Flächen ist überwiegend auf die Bedürfnisse Erwachsener ausgereichtet. Nur an einigen wenigen Stellen in der Lübecker Altstadt finden sich Bewegungs- und Spieleinheiten für Kinder. Zum Teil sind dies auch Wasserspiele, die nur einige Monate im Jahr Bewegung und Spiel ermöglichen. Die hohe Akzeptanz und Annahme dieser Spiel- und Bewegungseinheiten durch Familien/Kinder in den warmen Monaten des Jahres zeigt den hohen Bedarf an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder.

Zahlreiche der öffentlichen Freiflächen Lübecks sind für Kinder jeden Alters gefahrlos mit und bei entsprechendem Alter auch ohne Begleitung von Erwachsenen erreichbar. Diese Orte punktuell mit Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten auszustatten, würde der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen, ein öffentliches Zusammenleben aller Generationen im Alltag ermöglichen, Lübeck familien- und kinderfreundlicher werden lassen, dem Übergewicht von Kindern und Jugendlichen entgegen wirken sowie wirtschaftliche Standortvorteile schaffen:

Kinder haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention, § 31 das Recht auf Bewegung und Freiraum. § 31 soll sicherstellen, dass Kinder immer und überall Orte zum Spielen vorfinden. Denn für die körperliche, mentale, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist Spiel und Bewegung von grundlegender Bedeutung.

Menschen unterschiedlichen Alters sollten zudem mit Blick auf das soziale Miteinander in einer Stadt nicht voneinander separierte Räume „zugewiesen“ bekommen, sondern gemeinsames über alle Generationen hinweg in der Stadt leben können.

Eine kinderfreundliche, eine familienfreundliche Stadt lässt Kinder und Familien an allen Orten am öffentlichen Leben gemeinsam mit kinderlosen Menschen und Menschen aller Generationen teilnehmen.

Spiel- und Bewegungseinheiten an vielen öffentlichen Orten verbessern insgesamt die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner*innen und Besucher Lübecks und lassen Lübeck als Wohn- und Lebensort, aber auch für Touristen attraktiv werden.

Von Bedeutung ist Bewegung und Spiel im öffentlichen Raum ebenfalls in gesundheitlicher Hinsicht für Kinder und unsere Gesellschaft, um Übergewicht in Kindheit und darüber im späteren Erwachsenenalter vorzubeugen. Erfolgreiche Prävention von Übergeweicht setzt Bewegung und Spiel im Alltag von Kindesbeinen voraus (vgl. Artikel zum Übergewicht in der deutschen Bevölkerung mit dem Titel "Das Problem entsteht in der Kindheit" in der Zeitschrift "Herz heute" der Deutschen Herzstiftung Ausgabe 2/2018 sowie LN 30.9.2018 "Deutsche werden zu dick: Kassen wollen Zuckersteuer"). Die o.g. Spiel- und Bewegungseinheiten laden Kinder und Jugendliche zum Hüpfen, Laufen, allgemein zur Bewegung im Alltag ein.

Die jeweils mit Spiel- und Bewegungsstationen versehenen Flächen beleben an den jeweiligen Standorten den Handel, da Menschen mit Kindern hier vornehmlich zusammen mit Kindern einkaufen und die dortige Gastronomie nutzen.

Die weitere Halfpipe für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende wird für notwendig erachtet, da die bisherige in der Altstadt (Kanalstraße) so gut von den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden angenommen wird, dass sie zum Teil übervoll ist. Aufgrund dieses daran erkennbaren Bedarfes und um die Energie der Jugend in Sport zu lenken - darüber destruktiven Handlungen und Vandalismus vorzubeugen - wird daher eine weitere Halfpipe in Lübeck für notwendig erachtet.

 


Anlagen