Vorlage - VO/2018/06862
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Beschlussvorschlag
Die Lübecker Bürgerschaft spricht sich gegen diskriminierende und sexistische Werbung aus. In der Werbung abgebildete Menschen dürfen nicht auf ihre Sexualität reduziert und zu einem Objekt sexueller Begierde degradiert werden. Derartige Werbung darf keinen Platz haben auf städtischen Werbeanlagen. Die diesbezüglichen Empfehlungen und Richtlinien des Deutschen Werberats sind bei der Nutzung städtischer Werbeanlagen zu beachten.
Der Bürgermeister wird gebeten, der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, welche Regelungen zur Verhinderung diskriminierender und sexistischer Werbung mit der Firma Wall und anderen Firmen, die die Werbeflächen der Hansestadt Lübeck und der städtischen Gesellschaften vermarkten, getroffen wurden.
Begründung
ggf. mündlich
Anlagen