Vorlage - VO/2018/06855
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Beschlussvorschlag
Die Stadtpräsidentin wird beauftragt, für das Jahr 2019 einen Termin für die nach Hauptsatzung durchzuführende Einwohnerversammlung festzulegen. Die Stadtpräsidentin wird gebeten, in Abstimmung mit den Fraktionen die Themen und den Veranstaltungsort festzulegen.
Begründung
Nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein muss die Gemeinde die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten. Dies kann als formelle Einwohnerversammlung erfolgen. Nach der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck ist mindestens eine Einwohnerversammlung im Jahr durchzuführen.
In den Jahren 2014 und 2017 haben keine Einwohnerversammlungen stattgefunden. Für 2018 ist bis dato noch keine Einwohnerversammlung geplant.
Anlagen