Vorlage - VO/2018/06822
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Ab dem 1. Januar 2019 werden in der Lübecker Stadtbibliothek von Schüler/Schülerinnen ab 18 Jahre, Studierende, Auszubildende/Inhaberinnen des Lübeck-Passes und Bundesfreiwilligendienst Leistende keine Benutzungsgebühren für den Verleih von Büchern und anderen Medien mehr erhoben.
Punkt a) – ab) der Gebührensatzung der Stadtbibliothek wird entsprechend geändert.
Die dadurch entstehende finanzielle Unterdeckung der Stadtbibliothek gleicht die Hansestadt Lübeck aus.
Begründung
Anlagen