Vorlage - VO/2018/06775
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt,
- mit den Vertragspartner*innen zur Nutzung städtischer Werbeanlagen, Werbeanlagen im Eigentum von Unternehmen mit Beteiligung der Hansestadt Lübeck und/oder bei der Vergabe von Werbeanlagen an kommerzielle Anbieter*innen unverzüglich Verhandlungen über eine Ergänzung der Verträge aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen soll die Aufnahme folgender Formulierung in alle Verträge sein: "Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, Werbeaufträge zurückzuweisen, deren Inhalte gegen eine behördliche Anordnung, gegen allgemeine Gesetze, gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen. Dies gilt auch für sexistische Werbung. Im Einzelfall entscheidet der Bürgermeister einvernehmlich mit dem Frauenbüro.
- Bei erneuter Vergabe von Konzessionen bzw. sind entsprechende Klauseln grundsätzlich zu vereinbaren. Verträge ohne diese Klausel dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.
- Der Hauptausschuss wird über den Verlauf der Gespräche ständig informiert.
- Zur Bürgerschaftssitzung im Mai 2019 wird ein umfassender Bericht zu diesem Thema erstellt.
Begründung
Anlagen