Vorlage - VO/2018/06722
|
Beschlussvorschlag
Herr Jürgen Wecker und Herr Thomas Grams werden als stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der freien Wohlfahrtsverbände in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Frau Renate Prüß und Frau Vera-Simone Kuzla werden als stellvertretende, stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der freien Wohlfahrtverbände in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| entfällt |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Das Vorschlagsrecht für die Berufung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nach § 71 SGB VIII ist in der Satzung des Jugendamtes verbindlich geregelt. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: SGB VIII und die Satzung für das Jugendamt |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Aufgrund der Vorgabe der geschlechterparitätischen Besetzung des Jugendhilfeausschusses müssen Herr Wecker und Herr Grams als stimmberechtigte Mitglieder und Frau Prüß und Frau Kuzla als stellvertretende, stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden.
Rechtliche Gründe, die gegen eine Wahl von Herrn Wecker und Herrn Grams als stimmberechtigte Mitglieder oder Frau Prüß und Frau Kuzla als stellvertretende, stimmberechtigte Mitglieder sprechen, liegen nicht vor.
Sie sind von der Bürgerschaft zu wählen.
Anlagen