Vorlage - VO/2018/06722  

Betreff: Wahl von stimmberechtigten Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der freien Wohlfahrtsverbände
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Herr Jürgen Wecker  und Herr Thomas Grams werden als stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der freien Wohlfahrtsverbände in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Frau Renate Prüß und Frau Vera-Simone Kuzla werden als stellvertretende, stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der freien Wohlfahrtverbände in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Das Vorschlagsrecht für die Berufung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nach § 71 SGB VIII ist in der Satzung des Jugendamtes verbindlich geregelt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  SGB VIII und die Satzung für das Jugendamt

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Aufgrund der Vorgabe der geschlechterparitätischen Besetzung des Jugendhilfeausschusses müssen Herr Wecker und Herr Grams als stimmberechtigte Mitglieder und Frau Prüß und Frau Kuzla als stellvertretende, stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden.

Rechtliche Gründe, die gegen eine Wahl von Herrn Wecker und Herrn Grams als stimmberechtigte Mitglieder oder Frau Prüß und Frau Kuzla als stellvertretende, stimmberechtigte Mitglieder sprechen, liegen nicht vor.

Sie sind von der Bürgerschaft zu wählen.

 


Anlagen