Vorlage - VO/2018/06721  

Betreff: Erbbaurechtsverträge für Seniorinnen und Senioren
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Lünser, Gundula
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister möge berichten:

 

1.Wieviele der vom Bürgerschaftsbeschluß (VO 2015/03216) vom 28.04.2016 (und den folgenden 6 Beschlüssen dazu) betroffenen Erbbaurechte befinden sich in der Hand von Seniorinnen und Senioren?

 

2.Wieviele Erbbauberechtigte haben eine Absichtserklärung zum Kauf des Grundstücks oder zur Erneuerung des Erbbaurechtsvertrages gestellt, wieviel davon sind Senioren?

 

3.In wievielen Verträgen zur Erneuerung des Erbbaurechtes wird eine soziale Ermäßigung (Anspruch auf Wohnberechtigungsschein) gewährt und wieviele Seniorinnen und Senioren sind betroffen?

 

4.Ist sichergestellt, dass allen Anspruchsberechtigten für Ermäßigungen (insbesondere den Seniorinnen und Senioren) ihr Anspruch in den Verträgen auch gewährt wird?

 

5.Wieviele Verträge, getrennt nach Kauf- und Erbbaurechtsvertrag, sind bereits beurkundet bzw. an die Betroffenen (insbesondere Senioren) geschickt?

 

6.Einige Verträge werden erst in der Novembersitzung der Bürgerschaft behandelt, darüberhinaus haben viele noch keinen Vertragsentwurf erhalten. Welche Frist wird diesen Betroffenen zur Beurkundung eingeräumt, da die bisher allgemein gewährte Frist von  mindestens  6 Wochen das Jahresende 2018  überschreitet?

 

7.Wieviele Verträge (insbesondere von Senioren), für die keine Absichtserklärung abgegeben wurde, werden nach Einschätzung der Verwaltung ohne Erneuerung auslaufen und welche Maßnahmen wird die Verwaltung gegenüber den betroffenen Senioren ergreifen?

 

8.Welche Mittel müssen in der mittelfristigen Finanzplanung für Entschädigungszahlungen an die Erbbauberechtigten eingeplant werden?

 

 


Begründung

Es herrscht gerade bei den betroffenen Seniorinnen und Senioren eine grosse Unsicherheit. Trotz Abgabe mehrerer Absichtserklärungen zum Kauf oder zur Erneuerung des Erbbaurechtsvertrages ist nicht erkennbar, wann diese belastende Situation beendet sein wird.

Gerade bei den Seniorinnen und Senioren ist eine besondere psychische Belastung zu beobachten aus der Sorge, ob es weitreichende Einschnitte in ihrem Leben geben wird.

 

Hier Transparenz zu schaffen, kann die Belastung der älteren Betroffenen lindern.

 

 


Anlagen