Vorlage - VO/2018/06693  

Betreff: Anfrage des AM Sascha Luetkens (DIE LINKE.) - Denkmalschutz an Lübecker Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
05.11.2018 
5. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
19.11.2018 
6. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In alten Lübecker Schulen die unter Denkmalschutz stehen dürfen keine baulichen Umbauten getätigt werden, auch wenn sie den Schulbetrieb in den betreffenden Schulen sehr erleichtern würden. Zum Beispiel dürfen in der Julius-Leber-Schule am Marquardplatz keine Wände zur Verkleinerung  von Klassenräumen wegen dem Denkmalschutz eingezogen werden.

 

Das im Jahre 2016 verkauften Gebäude der ehemaligen Außenstelle der Friedrich-List-Schule in Schwartauer Allee 42/44, das auch unter Denkmalschutz steht, wird inzwischen von einem Hamburger Investor zu einen Studentenwohnheim umgebaut. Zu diesen Abläufen habe ich einige Fragen:

 

  1. Entsprechen die Umbauten in der ehemaligen Friedrich-List-Schule in der Schwartauer Allee 42/44, die Anforderungen eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes?

 

  1. Wie wurde bei den installierten Schallschutzdecken in der ehemaligen Friedrich-List-Schule verfahren?

 

 

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen