Vorlage - VO/2018/06693
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Beschlussvorschlag
In alten Lübecker Schulen die unter Denkmalschutz stehen dürfen keine baulichen Umbauten getätigt werden, auch wenn sie den Schulbetrieb in den betreffenden Schulen sehr erleichtern würden. Zum Beispiel dürfen in der Julius-Leber-Schule am Marquardplatz keine Wände zur Verkleinerung von Klassenräumen wegen dem Denkmalschutz eingezogen werden.
Das im Jahre 2016 verkauften Gebäude der ehemaligen Außenstelle der Friedrich-List-Schule in Schwartauer Allee 42/44, das auch unter Denkmalschutz steht, wird inzwischen von einem Hamburger Investor zu einen Studentenwohnheim umgebaut. Zu diesen Abläufen habe ich einige Fragen:
- Entsprechen die Umbauten in der ehemaligen Friedrich-List-Schule in der Schwartauer Allee 42/44, die Anforderungen eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes?
- Wie wurde bei den installierten Schallschutzdecken in der ehemaligen Friedrich-List-Schule verfahren?
Begründung
Anlagen