Vorlage - VO/2018/06692  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von BM Ragnar Lüttke gem. § 16 GO betr. Bunker Warendorpstraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Karsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Ragnar Lüttke vom 11.09.2018 (VO/2018/06424) in der Bürgerschaft am 27.09.2018:

 

Im vergangenen Jahr hat das Bundesimmobilienamt (Bima) einen Bunker in der Warendorpstraße und Dr.-Julius-Leber-Straße zum Verkauf angeboten.

 

  1. Gab es ein Vorkaufsrecht für die Hansestadt?
  2. Gibt es Erkenntnisse, ob der Bunker verkauft wurde?
  3. Gab es Ideen zur Nutzung des Bunkers?
  4. Wäre ein Kauf denkbar, um den Bunker für den Stadtteil und die BewohnerInnen nutzbar zu machen (z.B. als Wohnungen, Begrünung oder auch Terrassengärten, Veranstaltungsräume, Parkhaus und anderes)?

 


Begründung

Zu 1.:

Der Hansestadt Lübeck stand kein vertragliches Vorkaufsrecht zu. Auf ein mögliches gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB wurde beim damaligen Verkauf des Bunkers verzichtet.

 

Zu 2.:

Ja, der Bunker befindet sich inzwischen im Eigentum einer Privatperson.

 

Zu 3.:

Nein, bisher wurden keine Ideen durch die Verwaltung für eine mögliche Nutzung des Bunkers entwickelt.

 

Zu 4.:

Ob ein Ankauf und eine Umnutzung des Bunkers zu Wohnungen oder anderen Nutzungen sinnvoll wäre, wurde bisher nicht geprüft, da der Hansestadt Lübeck der Bunker nicht (direkt) zum Kauf angeboten worden ist. Er wurde im Jahr 2017 lediglich öffentlich zum Verkauf angeboten.

 


Anlagen