Vorlage - VO/2018/06400  

Betreff: AfD Fraktion - Sicherstellung Lärmschutz für Nachbarn der Gemeinschaftsunterkunft Ostseestraße
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt,

  1. unverzüglich Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ruhestörungen der Anwohner durch in der Gemeinschaftsunterkunft Ostseestraße untergebrachte Personen zu ergreifen;
  2. soweit zur Beseitigung der Ruhestörungen Dritte tätig werden müssen, auf diese Dritten im Rahmen seiner Möglichkeiten einzuwirken, die erforderlichen Maßnahmen ihrerseits unverzüglich zu ergreifen,
  3. sollte ein Dritter, insbesondere das Wachunternehmen, zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen nach 2) nicht willig oder nicht fähig sein, im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die Ablösung dieses Dritten hinzuwirken; und
  4. der Bürgerschaft in Gestalt ihrer zuständigen Ausschüsse über die nach 1), 2) und 3) von der Stadt Lübeck bzw. Dritten getroffenen Maßnahmen zeitnah mündlich und schriftlich zu berichten. 

 


Begründung

Sachverhalt

 

Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Ostseestraße 1-3 ist im Februar 2017 (1.Bauabschnitt) und Mai 2017 (2. Bauabschnitt) in Betrieb genommen worden. Seit Inbetriebnahme und Belegung mit über 200 Personen (Kapazität: 363 Personen) sind die Anwohner unzumutbaren, insbesondere auch nächtlichen, Ruhestörungen durch die dort untergebrachten Personen ausgesetzt.

 

Die Anwohner haben die Ruhestörungen akribisch durch Lärmprotokolle dokumentiert. Die Polizei musste mehrfach gerufen werden. Die Betreuer von den Johannitern und DRK sind nur von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr anwesend und auch der Wachdienst vor Ort ist nicht in der Lage, für Ruhe zu sorgen. Ausgehend von Kindern und Erwachsenen kommt es auch in der Nacht wiederholt zu Lärmbelästigungen.

 

Dr. Werner Vieler von der AfD Fraktion hat sich bei zwei Ortsterminen (am 31.07.2018 ab 20:20 Uhr sowie am 08.08.2018 ab 23:00 Uhr) davon überzeugt, dass der Vortrag der Anwohner begründet ist.

 

Alle bisherigen Versuche der Anwohner, durch direkte Ansprache der Bewohner der Unterkunft oder durch Gespräche mit Vertretern der Stadt (Frau Soomann, Herr Kewitz und Herr Wulf) eine Lösung zu finden, blieben folgenlos.

 

Position der Bürgerschaft zum Lärmschutz

 

In der Diskussion über die Regulierung von Ferienwohnungen in Lübeck war eines der von allen politischen Gruppen der Bürgerschaft anerkannten Probleme die mögliche Beeinträchtigung der Wohnqualität der Nachbarschaft durch laute Gäste in den Ferienwohnungen. Exemplarisch für diese herrschende Meinung ist das nachstehende Zitat:

 

Gerade in der Altstadt veröden vielenge und durch zunehmende Ferienwohnungen. Der Lärm, die An- und Abreiseunruhe […] stellen eine erhebliche Belastung der Anwohner dar.“

Dr. Axel Flasbarth und Gülcan Kara, beide SPD Lübeck, in „SPD: Wohnraum in der Altstadt erhalten“, HL-Live, 18.04.2018

 

Die Bürgerschaft erkennt die Bedeutung des Schutzes vor dem Lärm rücksichtsloser Nachbarn für die Wohn- und Lebensqualität der Lübecker Bürger offensichtlich an. Im Falle der Regulierung von Ferienwohnungen war eine Mehrheit der Bürgerschaft sogar bereit, zur Sicherstellung dieses Lärmschutzes Ferienwohnungen zu untersagen, den Eigentümern derselben erhebliche Verluste an Mieteinnahmen zu verursachen, Arbeitsplätze im Bereich von Gebäudereinigung und Hausmeistertätigkeiten für Ferienwohnungen zu vernichten sowie sinkende Besucherzahlen und die damit einhergehenden Einnahmeverluste für Gastronomie, Einzelhandel etc. zu riskieren.

 

 

Es gilt nun, den Anwohnern in der Ostseestraße den gleichen Schutz zu verschaffen. Diesem Ziel dient der vorliegende Antrag.  Da die Bürgerschaft im Fall der Ferienwohnungen das Problem der Ruhestörung unter Inkaufnahme möglicherweise erheblicher Nebenwirkungen zu lösen bereit war, gehen wir davon aus, dass der Auftrag an den Bürgermeister, das gleiche Problem in Bezug auf die Ostseestraße zu lösen, allgemeine Zustimmung findet.   

 

 


Anlagen