Vorlage - VO/2018/06399  

Betreff: Anfrage von BM David Jenniches (AfD) Zeit- und Personalkostenaufwand aus Beantwortung Anfrage VO/2018/06385 BM Katjana Zunft
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
11.09.2018 
4. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Wieviel Arbeitsstunden haben Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck auf die Beantwortung der Anfrage VO/2018/06385 des Bürgerschaftsmitglieds Katjana Zunft verwendet? Die Zusammenrechnung der von den beteiligten Mitarbeitern geschätzten eigenen Arbeitsstunden (volle Stunden) ist ausreichend. Eine detaillierte Erhebung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ist nicht erforderlich.  
  2. Wie hoch sind die Personalkosten in EUR pro Arbeitsstunde? Es genügt die Angabe eines plausiblen Schätzwertes unter Angabe der Schätzungsannahmen. Eine exakte Berechnung anhand der Personalkosten der tatsächlich beteiligten Mitarbeiter ist nicht erforderlich.  

 


Begründung

Mit Anfrage VO/2018/06385 vom 4.9.2018 fragt Frau Zunft von der Fraktion Die Linke nach allen gleichstellungspolitischen Maßnahmen, die der Bürgermeister im Zeitraum seit dem 30.01.2003 ergriffen, vorgeschlagen und umgesetzt hat. Weiterhin fragt sie nach finanzanalytischen und haushaltstechnischen Maßnahmen im Kontext eines Gender-Haushalts, die der Bürgermeister und die Bürgerschaft seit dem 23.02.2012 ergriffen, vorgeschlagen und umgesetzt haben.

Hierzu ist zunächst anzumerken, dass die Fraktion Die Linke seit 2008 in der Bürgerschaft vertreten ist. So ist Herr Ragnar Lüttke seit 2008 bis heute ununterbrochen Bürgerschaftsmitglied und Mitglied der Fraktion Die Linke.

Weiterhin ist anzumerken, dass Die Linke bereits in ihrem Kommunalwahlprogramm 2008 für Lübeck forderte:

„Die Kommune muss ihre Handlungsspielräume nutzen, um den hier lebenden Frauen - gleich welcher Herkunft - ihr grundgesetzlich verankertes Recht zu ermöglichen: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Zum Erreichen des Zieles einer geschlechtergerechten, demokratischen Gesellschaft kann die kommunale Ebene einiges beitragen […]

Die Frauenförderpläne der Stadt Lübeck sind konsequent und engagiert umzusetzen. Dies gilt auch für die städtischen Gesellschaften. Aktivitäten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und insbesondere auch für Väter sind zu entwickeln und voranzubringen. […]“

Angesichts der institutionellen und personellen Kontinuität seit 2008 und der angeblich hohen Bedeutung des Themas Gleichstellung für die Fraktion Die Linke wäre zu erwarten, dass die Fraktion Die Linke zumindest über alle bedeutenden gleichstellungspolitischen Vorgänge  seit der Bürgerschaftskonstituierung in 2008 orientiert ist.

Die Anfrage von Frau Zunft legt die Vermutung nahe, dass die Fraktion unfähig oder unwillens war, das angebliche Schwerpunktthema Gleichstellung angemessen zu betreuen und/oder diese Betreuung für interne Zwecke nachvollziehbar zu dokumentieren. 

Das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu richten, ist eines der wichtigsten Rechte der Bürgerschaftsmitglieder. Frau Zunft macht davon in zulässiger Weise Gebrauch. Allerdings ist die Ausübung dieses Rechts nicht kostenlos. Anfragen verursachen z.T. erhebliche Kosten in der Verwaltung, die letztlich der steuerzahlende Bürger trägt. Daher hat jedes Bürgerschaftsmitglied zumindest aus Anstand die Pflicht, von dem Anfragerecht sorgfältigen und sparsamen Gebrauch zu machen.

Der Fragesteller ist der Auffassung, dass die Anfrage von Frau Zunft in erster Linie aus internen Versäumnissen der Fraktion die Linke resultiert. Eigenes Versagen sollten Politiker nicht auf die Verwaltung und damit den Steuerzahler abwälzen. Der Fragesteller möchte daher den aus der Beantwortung der Anfrage entstehenden Aufwand für den Steuerzahler feststellen lassen, um den Bürgern eine informierte Urteilsbildung über das Gebaren der Fraktion Die Linke zu ermöglichen. 

 


Anlagen