Vorlage - VO/2018/06369  

Betreff: SPD: Änderungsantrag zu TOP 5.27 Gleichstellungsausschuss VO/2018/06137
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses wird um das Thema Gleichstellung erweitert.

Der Bürgermeister wird gebeten, die Zuständigkeitsordnung der Hansestadt Lübeck unter § 1 entsprechend zu ergänzen.

 


Begründung

Gleichstellung ist ein wichtiges Thema. Um die Belange der Gleichstellung angemessen zu berücksichtigen ist die Zuordnung der Zuständigkeit an den Hauptausschuss nur folgerichtig. Er ist der koordinierende und übergeordnete Ausschuss.

Unter § 9 Aufgaben des Hauptausschusses Abs. 1 der Hauptsatzung werden die koordinierenden Aufgaben des Hauptausschusses beschrieben:

„(1) Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der von der Bürgerschaft festgelegten Ziele und Grundsätze in der von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung. Zu diesen Aufgaben gehört es vor allem,

 

1. Beschlüsse der Bürgerschaft über die Festsetzung von Zielen und Grundsätzen vorzubereiten sowie deren Umsetzung in der Verwaltung zu kontrollieren;

2. das von der Bürgerschaft zu beschließenden Berichtswesens zu entwickeln und bei der Kontrolle der Verwaltung anzuwenden;

3. auf die Einheitlichkeit der Arbeit der Ausschüsse hinzuwirken. In diesem Rahmen kann der Hauptausschuss die den Ausschüssen im Einzelfall gem. § 27 Abs. 1 GO übertragenen Entscheidungen an sich ziehen, wenn der Ausschuss noch nicht entschieden hat. Im Übrigen kann er die vorbereitenden Beschlussvorschläge der Ausschüsse an die Bürgerschaft durch eigene Vorschläge ersetzen.“

Er ist somit der einzige Ausschuss, der Beschlussvorschläge anderer Ausschüsse an die Bürgerschaft durch eigene Vorschläge ersetzen kann. Darüber hinaus ist der Hauptausschuss der Finanz-, Personal- und Beteiligungsausschuss.

 

Daher ist es nur folgerichtig, für das wichtige Thema Gleichstellung keinen eigenen Ausschuss zu schaffen, der in seiner Beziehung zu den bereits existierenden Ausschüssen nicht definiert wäre, sondern diese wichtige Thematik dem als koordinierenden Ausschuss definierten Ausschuss zuzuordnen.

 


Anlagen