Vorlage - VO/2018/06354  

Betreff: Die Unabhängigen: Antrag zu VO/2018/06330: Begrenzungen von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Baldy, Christoph
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen zur Begrenzung der Ferienwohnungen nicht nur auf die Altstadtinsel zu beschränken und unverzüglich für das Gebiet der Travemünder Altstadt ein Verfahren einzuleiten mit dem Ziel, dort die Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen wirkungsvoll zu beschränken.

Dazu gehören

1. die Nutzungsuntersagung von nicht genehmigten Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten (WR) in der Travemünder Altstadt, spätestens wirksam ab 01.02.2019.

2. die Neuaufstellung einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, um Ferienwohnungen rechtssicher steuern zu können. Die Satzung ist innerhalb eines Jahres zur Beschlussfassung in der Lübecker Bürgerschaft vorzulegen. Bis zur Wirksamkeit der Satzung sind Anträge für Ferienwohnungen zurückzustellen.

3. Die erforderlichen Planstellen bei der Bauaufsichtsbehörde, die für den Vollzug der Nutzungsuntersagung ungenehmigter Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten (WR) erforderlich sind, sind im Haushalt 2019 einzuplanen und unverzüglich auszuschreiben.

 


Begründung

Nicht nur in der Lübecker Altstadt sondern auch in der Altstadt von Travemünde gibt es ein erhebliches Problem mit Ferienwohnungen. Dort haben Ferienwohnungen die alteingesessene Bevölkerung weitgehend verdrängt. Ein innerstädtisches nachbarschaftliches Zusammenleben findet in der Regel nicht mehr statt. Besonders abends wirkt die Altstadt wie ausgestorben. Allein das Portal ferienwohnungen-iske.de bietet auf seiner Internetseite 262 Objekte in Travemünde an. Deshalb ist die Einbeziehung von Travemünde in die laufende Diskussion um die Regulierung von Ferienwohnungen in Wohngebieten notwendig. Nur durch den Erlass einer wirkungsvollen Milieuschutzsatzung kann die endgültige Verödung der Travemünder Altstadt gebremst werden. Die notwendigen Schritte sind unverzüglich einzuleiten.

Die Bürgerschaft hat deswegen bei den Haushaltsberatungen dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der bestehenden Rechtslage nicht an mangelndem Personal scheitert.

Außerhalb der reinen Wohngebiete (WR) sind Ferienwohnungen als attraktive Angebote für Gäste der Stadt einzelfallbezogen zu betrachten. Deshalb ist hier die Zulässigkeit im weiteren Verfahren näher zu prüfen. Keinesfalls darf die Umsetzung über das Knie gebrochen werden. Nach einer intensiven öffentlichen Diskussion über Regelungsbedarf und Regelungsdichte sollte eine Lösung stehen, die auf weitgehende Akzeptanz stößt.

 


Anlagen