Vorlage - VO/2018/06343
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Beschlussvorschlag
Begrenzung von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel.
Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich für das Gebiet der Lübecker Altstadt ein Verfahren einzuleiten mit dem Ziel, dort die Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen wirkungsvoll zu unterbinden.
Dazu gehören
1. der Ausschluss von bislang nicht genehmigten Ferienwohnungen in den Gängen und Höfen in Anwendung von § 30 / § 34 BauGB (i.d.R. WR) und der geltenden Erhaltungssatzung und eine entsprechende Nutzungsuntersagung, spätestens wirksam ab 01.01.2019,
2. die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (neu), um Ferienwohnungen in den Wohnquartieren rechtssicher untersagen zu können, und deren Vorlage innerhalb eines Jahres zur Beschlussfassung in der Lübecker Bürgerschaft,
3. eine Veränderungssperre für den Fall, dass durch unvorhergesehene Ereignisse der abschließende Beschluss über eine Milieuschutzsatz verzögert wird,
4. eine Nutzungsuntersagung auch außerhalb der Gänge und Höfe für den Fall, dass die Lübecker Bürgerschaft hierzu keine abschließende Regelung trifft.
Darüber hinaus wird der Bürgermeistern gebeten zu berichten, ob eine Milieuschutzsatzung auch für andere Stadtteile, zweckmäßig ist.
Begründung
Anlagen