Vorlage - VO/2018/06335  

Betreff: Austauschvorlage zu VO/2018/06273 Entsendung in den Aufsichtsrat der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Baldy, Christoph
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In den Aufsichtsrat der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) wird mit sofortiger Wirkung

 

Herr
Detlev Stolzenberg

 

für eine volle Amtszeit entsandt

 


Begründung

Die LTM hat einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht. Von der Hansestadt Lübeck werden sechs Mitglieder entsandt (§ 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags).

Herr Jan Lindenau hat mit seinem Amtsantritt als Bürgermeister der Hansestadt Lübeck sein Aufsichtsratsmandat in der LTM niedergelegt. Seitdem ist ein Aufsichtsratssitz nicht besetzt.

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist unverzüglich anstelle des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein neues Mitglied zu entsenden. Der/Die Nachfolger/-in wird für eine volle neue Amtszeit entsandt (§ 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags).

Die Entsendung erfolgt für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Mitgliedschaft endet mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das dritte Geschäftsjahr entschieden hat (§ 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags). Bei einer Entsendung im Jahr 2018 endet die Amtszeit also regelmäßig mit der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021, also voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022.

Zuständig für die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern ist die Bürgerschaft.

Gemäß § 10 der Hauptsatzung stehen den Fraktionen bei Besetzungen von Aufsichtsratsmandaten, für die die Hansestadt Lübeck benennungs- oder entsendungsberechtigt ist, Vorschlagsrechte nach dem Verfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers zu. Das Verteilungsverfahren orientiert sich an den Regelungen in der Gemeindeordnung über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze (§ 46 Abs. 5 Gemeindeordnung – GO). Danach wird für ein frei gewordenes Mandat das Höchstzahlverfahren dergestalt durchgeführt, dass jeder Fraktion so viele Höchstzahlen gestrichen werden, wie sie bereits Mandate besetzt. Die erste Höchstzahl, die nicht gestrichen wird, und damit das Vorschlagsrecht hat die Fraktion „Die Unabhängigen“.

Für den Entsendungsbeschluss gilt § 15 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG). Danach sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Da die Hansestadt Lübeck sechs Aufsichtsratsmandate vergibt, sollen drei Mandate an Frauen, drei an Männer vergeben werden. Zurzeit hat die Hansestadt Lübeck drei Frauen und zwei Männer in den Aufsichtsrat entsandt. Das sechste Mandat soll daher mit einem Mann besetzt werden.

 


Anlagen